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Arbeitszeitgesetz in Österreich

Kurz gesagt: Sie dürfen in Österreich pro Tag nicht mehr als 12 und pro Woche nicht mehr als 60 Stunden arbeiten, inklusive Überstunden. Im Durchschnitt von 17 Wochen gerechnet, darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen, die aus dem Arbeitszeitgesetz hervorgehen.
Lesen Sie hier über gesetzliche Regelungen rund um die Arbeitszeit in Österreich.

Österreich glänzt mit seinen hervorragenden Arbeitsbedingungen und ist deswegen als Einwanderungsland bei Fachkräften überaus beliebt. Zu den überzeugenden Pluspunkten zählt nicht nur das gute Durchschnittsgehalt im EU-Vergleich, sondern auch die gesetzliche Regelung der Arbeitszeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema gesetzliche Arbeitszeit in Österreich wissen müssen.

Normalarbeitszeit 

Das Arbeitszeitgesetz in Österreich sieht eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Arbeitstag vor, wobei die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden betragen darf. Dabei ist die Arbeitszeit als Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende definiert. Ruhepausen sind darin nicht inkludiert und werden nicht bezahlt, außer der Kollektivvertrag sieht es anders vor.

Ausnahmen zur gesetzlichen Normalarbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet einige Ausnahmeregelungen, damit die Arbeitszeit im Interesse der Angestellten und Arbeitgeber flexibler gehandhabt werden kann. Die folgenden Abweichungen kommen bei einer Anstellung in Österreich besonders häufig vor.

  1. 01

    Branchenabhängige Kollektivverträge sehen häufig eine herabgesetzte Wochenarbeitszeit vor.

    So beträgt die wöchentliche Normalarbeitszeit für Angestellte im Handel oder im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe beispielsweise nur 38,5 Stunden.

  2. 02

    Die Normalarbeitszeit darf auch anders auf die einzelnen Arbeitstage verteilt werden.

    In vielen österreichischen Betrieben wird am Freitag kürzer gearbeitet, zum Beispiel von 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags. Somit wäre bei einer gesetzlich vorgegebenen 40 Stundenwoche eine Tagesarbeitszeit von neun Stunden an den restlichen vier Wochentagen ebenfalls erlaubt.

  1. 03

    Werktage, die zwischen einem Feiertag und dem Wochenende liegen, werden in Österreich Fenstertage genannt.

    Um Ihnen eine längere und durchgehende Erholung zu ermöglichen, darf Ihre tägliche Normalarbeitszeit in einem Zeitraum von 13 Wochen insgesamt zehn Stunden pro Tag betragen. So lässt sich die Arbeitszeit von Fenstertagen auf andere Arbeitstage verteilen.

Sonderformen der Arbeitszeit in Österreich 

Neben der Vollzeitbeschäftigung mit einer 40 Stunden Woche oder der im Kollektivvertrag festgelegten Wochenarbeitszeit, gibt es in Österreich noch weitere Anstellungsmöglichkeiten oder Sonderformen hinsichtlich der Arbeitszeit. Auch dafür gibt es eine Vielzahl an Vorgaben, die das Arbeitszeitgesetz in Österreich beinhaltet. Die häufigsten Sonderformen stellen wir Ihnen im Folgenden vor:

  • Überstunden: Arbeitszeiten, welche die wöchentliche oder tägliche Normalarbeitszeit überschreiten, werden als Überstunden bezeichnet. Laut Gesetz sind bei einem erhöhten Arbeitsaufkommen normalerweise bis zu 20 Überstunden pro Woche erlaubt, wodurch Sie bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Allerdings verfügen Sie über das Recht, Überstunden abzulehnen, wenn Sie dadurch pro Tag mehr als 10 Stunden oder in der Woche mehr als 50 Stunden arbeiten müssen. Gründe müssen Sie dafür nicht anbringen. Geleistete Überstunden werde per Gesetz mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent ausbezahlt. Die Handhabung von Überstunden unterliegt jedoch vielen Ausnahmen und ist daher im jeweiligen Kollektiv- oder Dienstvertrag genau definiert.
     
  • Gleitende Arbeitszeit oder Gleitzeit: Durch eine Gleitzeitvereinbarung können Sie in einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Zeitfenster selbst entscheiden, wann Ihr Arbeitstag beginnt und wann er endet. Gleitende Arbeitszeit bedeutet also, dass Sie Ihre Normalarbeitszeit flexibel verteilen können. Arbeiten Sie an einem Tag mehr, bauen Sie Zeitguthaben auf. Andersherum ist ein Zeitminus ebenfalls möglich. Dabei darf die tägliche Normalarbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten.In der Gleitzeitvereinbarung darf die tägliche Normalarbeitszeit bei maximal 12 Stunden liegen, was allerdings an weitere Bedingungen hinsichtlich des Verbrauchs des Zeitguthabens geknüpft ist.
     
  • Teilzeitarbeit: Sofern die vereinbarte Arbeitszeit regelmäßig unter der gesetzlichen Grenze von 40 Stunden oder der im Kollektivvertrag festgelegten Wochenarbeitszeit liegt, spricht man in Österreich von einer Teilzeitbeschäftigung. Dabei sind Sie mit einem Teilzeitjob gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht zu benachteiligen – zum Beispiel bei Sonderzahlungen. Der Lohn bzw. das Gehalt wird für Teilzeitbeschäftigte anteilig zum Gehalt einer bzw. eines Vollzeitangestellten berechnet.
     
  • Kurzarbeit: Befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage, darf es unter bestimmten Voraussetzungen die Normalarbeitszeit und damit das Gehalt bzw. den Lohn für eine vorübergehende Zeit verringern. Dafür ist allerdings eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern notwendig, also ein schriftliches Übereinkommen zwischen der zuständigen Gewerkschaft und Fachorganisation der Wirtschaftskammer. Darüber hinaus geht eine Kurzarbeit Hand in Hand mit dem Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe durch das Arbeitsmarktservice. Sollte Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit verordnen, profitieren Sie in Österreich von einer Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung, allerdings mit kleinen Abschlägen. Darüber hinaus wird das Weiterbestehen Ihres Arbeitsplatzes gesichert.
     
  • Rufbereitschaft: Sollten Sie im Feierabend erreichbar sein müssen, wobei Sie Ihren Aufenthaltsort aber selbst bestimmen dürfen, wird in Österreich von einer Rufbereitschaft gesprochen. Generell ist die Rufbereitschaft zwischen Arbeitskraft und Arbeitgeber zu vereinbaren und gilt nicht als Arbeitszeit. Laut Gesetz hat die Verfügbarkeit während der Ruhezeit jedoch Grenzen: Sie dürfen maximal an zehn Tagen pro Monat auf Abruf bereitstehen. Sobald Sie angerufen werden und ein Arbeitseinsatz erfolgt, gilt die dafür veranschlagte Zeit als Arbeitszeit. In dem Fall darf Ihre tägliche Ruhezeit auf acht Stunden verkürzt werden, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen eine andere tägliche Ruhezeit um mindestens vier Stunden ausdehnen.
     
  • Reisezeit: Wenn Sie beruflich unterwegs sind, also im Auftrag Ihres Arbeitgebers verreisen, um an einem anderen Ort Ihre Arbeitsleistung zu erbringen, wird die dafür veranschlagte Zeit Reisezeit genannt. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Reisezeit unterschieden. Aktiv bedeutet, dass Sie in dieser Zeit eine Arbeitsleistung erbringen, weil Sie zum Beispiel mit dem Auto zu einem Termin fahren. Daher sind aktive Reisezeiten vor dem Gesetz ganz normale Arbeitszeiten. Reisen Sie zum Beispiel in einem Schlafwagen, werden Sie mit dem Taxi befördert oder sind Sie Beifahrer und erbringen währenddessen keine Arbeitsleistung, liegt eine sogenannte passive Reisezeit vor. Bei einer passiven Reisezeit dürfen die Höchstgrenzen der Arbeitszeit von 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich überschritten werden. Die Regelung für die Bezahlung von Reisezeiten ist häufig im Kollektivvertrag berücksichtigt. Doch Achtung: Wenn Sie täglich von zuhause mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Büro fahren, ist dies keine Reisezeit vor dem österreichischen Arbeitszeitgesetz. 
     
  • Nachtarbeit: Sollten Sie regelmäßig in der Zeit von 22.00 Uhr und 05.00 Uhr oder in 48 Nächten pro Kalenderjahr mindestens 3 Stunden in diesem Zeitraum arbeiten, gelten Sie als Nachtarbeitnehmerin bzw. Nachtarbeitnehmer. Als Nachtarbeitnehmer/in oder Nachtschwerarbeiter/in haben Sie bei Verlängerung der Normalarbeitszeit von acht Stunden Anspruch auf zusätzliche Ruhezeiten.

Höchstgrenzen im Arbeitszeitgesetz 

Wir fassen es für Sie zusammen: Sie dürfen in Österreich pro Tag nicht mehr als 12 und pro Woche nicht mehr als 60 Stunden arbeiten, inklusive Überstunden. Im Durchschnitt von 17 Wochen gerechnet, darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen, die aus dem Arbeitszeitgesetz hervorgehen. Im Zweifel sollten Sie sich bei Ihrem Betriebsrat oder der Arbeiterkammer erkunden.

Pausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz 

Wer viel arbeitet, muss genügend Pausen einlegen. Denn diese sind wichtig zum Erhalt Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihrer Gesundheit. Daher finden Sie im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz eine Vielzahl an Vorgaben zu den einzuhaltenden Ruhepausen und Ruhezeiten in Österreich.

Pausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz

Wer viel arbeitet, muss genügend Pausen einlegen. Denn diese sind wichtig zum Erhalt Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihrer Gesundheit. Daher finden Sie im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz eine Vielzahl an Vorgaben zu den einzuhaltenden Ruhepausen und Ruhezeiten in Österreich.

  1. 01

    Das österreichische Gesetz sieht vor, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeit mindestens eine halbe Stunde Pause einlegen müssen.

    Ruhepausen, die zur Erholung der Arbeitskräfte dienen, gelten nicht als Arbeitszeit und sind folglich nicht in der Normalarbeitszeit inkludiert. Sofern gut begründet, dürfen die 30 Minuten auch auf mehrere Ruhepausen von mindestens zehn Minuten aufgeteilt werden. Allerdings gibt es hinsichtlich der Ruhepausen so einige Ausnahmen und Sonderregelungen, zum Beispiel im Schichtbetrieb, für Angestellte von Luftfahrtunternehmen oder für Zugpersonal.

  2. 02

    Neben den Ruhepausen ist zwischen den einzelnen Arbeitstagen eine bestimmte Anzahl von arbeitsfreien Stunden gesetzlich vorgeschrieben, die zur Erholung und Regeneration dienen.

    Mit Antritt des Feierabends steht Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer 11 Stunden ununterbrochene arbeitsfreie Zeit zu, die sogenannte tägliche Ruhezeit. Manche Kollektivverträge sehen Ausnahmen hinsichtlich der Ruhezeiten vor, wie zum Beispiel im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe, wo die tägliche Ruhezeit auf acht Stunden verkürzt werden kann. Auch eine Rufbereitschaft kann die 11-stündige Ruhezeit verkürzen.

  3. 03

    Am Wochenende erhalten Sie nach dem Gesetz eine durchgehende Pause von 36 Stunden.

    So müssen Sie spätestens am Samstag um 13 Uhr ins Wochenende starten und dürfen den gesamten Sonntag nicht arbeiten. Nur mit zulässiger Ausnahme, zum Beispiel im Rahmen des Arbeitsruhegesetzes oder des Kollektivvertrages dürfen Arbeitskräfte am Wochenende Ihrer Tätigkeit nachgehen. Darunter fallen zum Beispiel Schichtbetriebe.

  1. 04

    Wenn Sie am Wochenende arbeiten, muss Ihnen in jeder Kalenderwoche eine ununterbrochene Zeit von 36 Stunden Wochenruhe zur Verfügung gestellt werden.

    Dabei ist ein ganzer Wochentag einzuschließen. Das gilt ebenfalls für die Wochenendruhe.

  2. 05

    Wochenendruhe oder Wochenruhe wird in Österreich wöchentliche Ruhezeit genannt.

    Müssen Sie während Ihrer wöchentlichen Ruhezeit arbeiten, steht Ihnen in der darauffolgenden Arbeitswoche eine sogenannte Ersatzruhe zusätzlich zu der erbrachten Arbeitszeit zu. Die Anzahl der Stunden (Ersatzruhe) ergibt sich aus den Arbeitsstunden, die innerhalb von 36 Stunden vor Beginn der nächsten Arbeitswoche erbracht wurden.

  3. 06

    Egal welcher Religion Sie angehören oder in welchem Bundesland Sie arbeiten:

    Sie dürfen sich in Österreich über 13 gesetzliche Feiertage pro Jahr freuen, sofern Sie nicht von einer Ausnahmeregelung betroffen sind. Dabei haben Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Stunden Ruhezeit. Diese beginnt zwischen 0 und 6 Uhr des jeweiligen Feiertages.

Lenkerarbeitszeit 

Für manche Berufsgruppen, wie Lenkerinnen und Lenkern von Kraftfahrzeugen gelten arbeitszeitliche Sonderregelungen aufgrund des besonderen Arbeitsumfeldes. Dadurch soll die Übermüdung der am Steuer sitzenden Person und in weiterer Folge eine Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit vermieden werden. Allerdings gelten für die unterschiedlichen Gewerbe verschiedene Vorgaben.

Bei allen finden jedoch die folgenden Punkte für Kraftfahrzeuglenkerinnen und -lenker Anwendung:

  • Die Lenkzeit beschreibt die gesamte Zeit am Steuer während eines Dienstes. Dazu zählen auch Wartezeiten durch Stau oder Standzeiten an einer Ampel. Es wird zwischen der Tageslenkzeit und der Wochenlenkzeit unterschieden.
     
  • Lenkpause oder Fahrtunterbrechung: Die Lenkzeiten sind regelmäßig durch Lenkpausen zu unterbrechen.Diese Zeit dient der Erholung der Lenkerin bzw. des Lenkers. Folglich dürfen keine anderen Tätigkeiten verrichtet werden. Lenkpausen stellen bezahlte Arbeitszeit dar.
     
  • Zur Einsatzzeit gehören die Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhepausen und sonstige Arbeitszeiten.Damit umfasst die Einsatzzeit die gesamte Zeit zwischen zwei Ruhezeiten.

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz 

Für Angehörige von Gesundheitsberufen in Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen gilt das sogenannte Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Hier finden Sie die wesentlichen Punkte in aller Kürze:

  • Die Höchstgrenze der Tagesarbeitszeit beträgt 13 Stunden. Innerhalb einer Woche dürfen Sie insgesamt bis zu 60 Stunden arbeiten. Auf 17 Wochen gerechnet darf die Wochenarbeitszeit allerdings nicht mehr als 48 Stunden betragen.
     
  • Verlängerte Dienste sind dann zulässig, wenn die Person nicht ständig in Anspruch genommen wird, es aus wichtigen organisatorischen Gründen nicht anders möglich ist und eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt. Verlängerte Dienste können zum Beispiel für Pflegepersonal mit maximal 25 Stunden und für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker mit bis zu 29 Stunden anberaumt werden. (bis 31.12.2020)
     
  • Ruhepausen werden mit 30 Minuten nach sechs Stunden ähnlich wie im Arbeitszeitgesetz gehandhabt. Allerdings gilt bei verlängerten Diensten von mehr als 25 Stunden die Pflicht zur zweimaligen Unterbrechung durch jeweils 30 Minuten Ruhepause.
     
  • Die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden steht Ihnen nach Beendigung der Tagesarbeitszeit oder eines verlängerten Dienstes zu. Haben Sie zwischen acht und 13 Stunden gearbeitet, müssen Sie Ihre Ruhezeit innerhalb der nächsten zehn Kalendertage einmalig um vier Stunden verlängern. Nach verlängerten Diensten dehnen Sie eine Ruhezeit innerhalb der folgenden 17 Kalendertage um die Anzahl der Stunden aus, die der verlängerte Dienst nach 13 Stunden übertroffen hat.
     
  • Die wöchentliche Ruhezeit wird ähnlich wie im Arbeitszeitgesetz gehandhabt.

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