
Die Blaue Karte EU richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die ein Jobangebot bei einem Unternehmen in Österreich erhalten haben, das Ihnen ein für Österreich durchschnittlich hohes Gehalt bezahlt. Es gibt kein Punktesystem wie bei den meisten Rot-Weiß-Rot – Karten.
Die Blaue Karte EU auf einen Blick
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Kombinierte Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung
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Langfristige Aufnahme von Erwerbstätigkeit in Österreich
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Grundvoraussetzung: verbindliches Jobangebot
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Bindung an einen Arbeitgeber
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Gültig bis zu 2 Jahre
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Einwanderung mit Familie möglich
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben
- ein Studium mit dreijähriger Mindestdauer abgeschlossen, das zu Ihrem Jobangebot passt ODER
- als IT-Fachkraft zumindest dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die dem Niveau eines Akademikers entspricht und innerhalb der letzten 7 Jahre vor Antragstellung erworben wurden.
- Ihr zukünftiger österreichischer Arbeitgeber zahlt Ihnen im Jahr 2023 mindestens € 45.595 als Bruttojahresgehalt. Dieses Mindestgehalt ist gesetzlich vorgeschrieben.
Inhaber:innen einer in Österreich gültigen Blauen Karte EU oder Rot-Weiß-Rot – Karte ist es erlaubt, neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit zusätzlich, jedoch im untergeordneten Ausmaß, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.
Dokumente für die Blaue Karte EU
Diese Dokumente müssen Sie jedenfalls einreichen, um eine Blaue Karte EU zu bekommen:
- Antragsformular
- Reisepass
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- Qualifikationsbezogene Dokumente:
- Aktueller Lebenslauf (optional)
- Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums (Diplom, etc.) bzw. als IT-Fachkraft ausreichender, einschlägiger Berufserfahrung - Arbeitgeber-Dokumente:
- Arbeitgebererklärung
- Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
- Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag) - Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Gebühren: 160 Euro
Bitte achten Sie auf Ihre visafreien Tage! In der Regel haben Sie 90 (von 180) Tage Visafreiheit im Schengenraum. Wenn Sie diese Tage aufgebraucht haben, dürfen Sie den Antrag nicht mehr in Österreich stellen, weil Sie sich nicht mehr legal in Österreich aufhalten.
Bitte beachten Sie:
- Die Gültigkeit Ihrer Blauen Karte EU hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Blaue Karte EU 2 Jahre lang gültig.
- Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorweisen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
- Wenn Ihre persönlichen Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin/einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.
- Persönliche Dokumente müssen eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt werden. Das hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
- Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorlegen müssen oder ein Visum D benötigen.
Nachdem Sie und Ihr zukünftiger Arbeitgeber alle Dokumente gesammelt haben, muss der Antrag bei einer österreichischen Behörde gestellt werden. Dafür gibt es mehrere Optionen:
- Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag für Sie bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich. Das ist unabhängig von Ihrer Nationalität und dem Land, in dem Sie aktuell wohnen. Diese Option hat den Vorteil, dass Ihr Antrag gleich bei der Behörde gestellt wird, die den Antrag auch bearbeitet. Außerdem können Sie bei dieser Option bestimmte Dokumente per E-Mail nachreichen (beispielsweise Verifizierungen).
- Sie stellen den Antrag bei der österreichischenVertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem Sie aktuell wohnen. Wenn Sie diese Option wählen, muss Ihr Antrag vollständig sein; sie können in der Regel keine Dokumente per E-Mail nachreichen. Da Ihr Antrag erst von der Vertretungsbehörde per Post nach Österreich geschickt wird, dauert das Einwanderungsverfahren bei dieser Option meistens länger als bei Option 1.
- Wenn Sie visafrei nach Österreich einreisen dürfen oder bereits in Österreich leben, können Sie Ihren Antrag persönlich bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen. Das ist auch möglich, wenn Sie aufgrund Ihrer Nationalität zwar keine Visafreiheit genießen, jedoch über ein gültiges Visum verfügen, mit dem Sie rechtmäßig einreisen und Ihren Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU hierzulande stellen können. Die Variante der Inlandsantragstellung (s. auch Option 1) hat den Vorteil, dass Ihr Antrag gleich bei der Behörde gestellt wird, die den Antrag auch bearbeitet. Außerdem können Sie bei dieser Option bestimmte Dokumente per E-Mail nachreichen (beispielsweise Verifizierungen).

Bevor Sie oder Ihr zukünftiger Arbeitgeber den Antrag stellen, müssen Sie sich entschieden haben, wo Sie in Österreich leben möchten. Das ist wichtig, weil es in Österreich verschiedene Niederlassungen der Aufenthaltsbehörde gibt. Welche dieser Niederlassungen für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem zukünftigen Wohnort in Österreich ab. Wenn Sie sich einmal für einen Ort entschieden haben, ist eine Änderung kompliziert und nicht empfehlenswert. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz nach der Ankunft in Österreich und vor Abholung Ihres Aufenthaltstitels melden müssen. Das bedeutet, dass Sie bereits während Ihres Antragsverfahrens eine geeignete Unterkunft suchen müssen.
Mit der Familie nach Österreich
Wollen Sie mit Ihrer Familie nach Österreich einwandern? Bitte beachten Sie Folgendes:
- Wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder eine Blaue Karte EU beantragen, können Ihre Familienangehörigen eine sogenannte Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen. Eine gleichzeitige Antragstellung ist möglich.
- Wie für Sie als Fachkraft, kann Ihr zukünfiger Arbeitgeber die Anträge für Ihre Familie in Österreich einreichen und zwar gleichzeitig mit Ihrem. Die Anträge Ihrer Familie müssen unbedingt vollständig sein.
- Sollte Ihre Familie visafrei nach Österreich einreisen dürfen, kann sie die Anträge auch direkt bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen. Wichtig ist hier vor allem, dass Ihre Familie genügend visafreie Tage hat. Wenn Sie als Fachkraft eine Blaue Karte EU beantragen, können auch Ihre Familienmitglieder, die nicht zur visafreien Einreise berechtigt sind, ihren Antrag ebenfalls in Österreich stellen, sofern sie über ein gültiges Visum verfügen.

Sobald Sie oder Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag eingereicht haben, prüfen verschiedene Behörden Ihren Antrag. Die Aufenthaltsbehörde prüft, ob Sie alle allgemeinen Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel, ob Ihr Pass lange genug gültig ist und ob alle Ihre Dokumente die richtigen Verifizierungen haben. Das AMS (Arbeitsmarktservice) prüft die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen. In manchen Fällen prüft das AMS außerdem mithilfe des sogenannten Ersatzkraftverfahrens, ob es auf dem österreichischen Arbeitsmarkt jemanden gibt, die/der Ihre Stelle bekommen könnte. Die gesamte Prüfung dauert normalerweise mehrere Wochen, in denen Sie gegebenenfalls bestimmte Dokumente nachreichen können bzw. müssen. Die Prüfung endet im besten Fall damit, dass Ihr Antrag bewilligt wird.
Alle weiteren Schritte hängen davon ab, ob Sie visafrei nach Österreich einreisen dürfen oder nicht.
- Sie wohnen in Österreich und haben die Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen beantragt und die Bewilligung erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Sobald Sie Ihre Karte bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten!
- Sie dürfen visafrei nach Österreich einreisen? Spätestens sobald Sie Ihre Bewilligung erhalten haben, können Sie nach Österreich kommen. Im Zuge eines persönlichen Termins in der Aufenthaltsbehörde müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben und Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) im Original vorzeigen. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten!
- Sie dürfen nicht visafrei nach Österreich einreisen? Dann erhalten Sie nach der Bewilligung von der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem Sie aktuell wohnen, eine Einladung. In dieser Einladung werden Sie dazu aufgefordert, innerhalb der nächsten 3 Monate ein sogenanntes Visum D zu beantragen und innerhalb von 6 Monaten Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU in Österreich abzuholen. Um dieses Visum D zu bekommen, brauchen Sie:
- Antragsformular
- Pass mit Kopie
- Einladung der Vertretungsbehörde
- Bewilligung der Aufenthaltsbehörde
- Reisekrankenversicherung (mindestens € 30.000 Deckungssumme)
- Flugreservierung
In der Regel dauert es ca. 2 Wochen, bis Sie das Visum D in Ihren Pass gestempelt bekommen. Während dieser Bearbeitungszeit bleibt Ihr Pass bei der Botschaft. Sobald Sie das Visum D haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) vorzeigen. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten!
- Sie dürfen zwar nicht visafrei nach Österreich einreisen, haben aber auf Basis eines zuvor beantragten Visums einen Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU in Österreich gestellt? In diesem Fall können Sie das Verfahren im Inland abwarten, solange Ihr Visum gültig ist. Sollte das Visum ablaufen, bevor Sie Ihre Blaue Karte EU in Händen halten, müssten Sie rechtzeitig ausreisen. Für eine neuerliche Einreise zur Abholung der Blauen Karte EU müsste ein weiteres Visum (Kategorie D) bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) beantragt werden.
Verlängerung
Wenn sowohl Ihr Pass als auch Ihr Jobangebot mindestens 2 Jahre gültig sind, gilt auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte bzw. Blaue Karte EU 2 Jahre lang. In diesen 2 Jahren sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. Wenn Sie während dieser 2 Jahre den Arbeitgeber wechseln möchten/müssen, geht das nur mit einer sogenannten Zweckänderung.
Dabei prüfen die österreichischen Behörden erneut, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sie können erst anfangen, für den neuen Arbeitgeber zu arbeiten, wenn Sie Ihre neue Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU erhalten haben. Eine Besonderheit gilt für Inhaber einer Blauen Karte EU, die nach 12 Monaten den Arbeitgeber wechseln möchten: es wird kein (wie im Falle dieser Bewilligung sonst mögliches) Ersatzkraftverfahren vom AMS durchgeführt und eine sofortige vorläufige Aufnahme der Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber ist möglich.
Nach 21 Monaten können Sie einen Verlängerungsantrag auf eine sogenannte Rot-Weiß-Rot – Karte Plus stellen. Mit dieser Karte haben Sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie sind also nicht mehr an Ihren Arbeitgeber gebunden. Wenn Ihr Pass mindestens 3 Jahre lang gültig ist, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus 3 Jahre lang gültig. Hier erfahren Sie mehr zur Rot-Weiß-Rot – Karte Plus.
Sie und Ihre Familie müssen Verlängerungsanträge immer stellen, bevor die aktuellen Aufenthaltstitel ablaufen. Sie können frühestens 3 Monate vor dem Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen.
Daueraufenthalt
Wenn Sie und Ihre Familie dauerhaft in Österreich leben möchten, ist folgende Vorgehensweise sinnvoll:
- Sie haben 2 Jahre lang eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder eine Blaue Karte EU. Ihre Familie hat 2 Jahre lang eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus.
- Nach diesen 2 Jahren verlängern Sie und Ihre Familie Ihre jeweiligen Aufenthaltstitel. Sie beantragen und erhalten Rot-Weiß-Rot – Karten Plus, die 3 Jahre lang gültig sind.
- Nach diesen 3 Jahren, also nach insgesamt 5 Jahren in Österreich, beantragen Sie und Ihre Familie den sogenannten Daueraufenthalt EU. Unter anderem benötigt man dafür den Nachweis eines Deutsch-Levels B1. Der Daueraufenthalt EU ist 5 Jahre lang gültig und muss dann nach je 5 Jahren lediglich verlängert werden.
Informationen zu Sonderregelungen in Bezug auf die Berechnung der Fünfjahresfrist, die dem Daueraufenthalt EU vorausgeht, finden Sie hier.
Wenn Sie nicht studiert haben, bzw. als IT-Fachkraft nicht die genannten Voraussetzungen erfüllen, und/oder weniger als das erwähnte Mindestgehalt verdienen würden, ist die Blaue Karte EU nicht zielführend. Sie können stattdessen herausfinden, ob die Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte zu Ihrer Situation passt
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- § 42 NAG; § 12c AuslBG