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Sozialpartnerschaft in Österreich

Österreich ist für seine hervorragenden Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bekannt. Nicht umsonst erwägen immer mehr Fachkräfte den Umzug nach Österreich. Darüber hinaus wird hierzulande im Vergleich zu anderen europäischen Ländern verhältnismäßig wenig gestreikt. Welche Rolle die österreichischen Sozialpartner in diesem Zusammenhang übernehmen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Österreichische Sozialpartnerschaft – Was ist das? 

Im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft arbeiten auf Bundesebene vier große wirtschaftliche Interessenverbände gemeinsam mit der österreichischen Regierung an der Vereinbarung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ziele. Dabei wird die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite von jeweils zwei Verbänden vertreten.

Entstehung der Sozialpartnerschaft 

Die Anfänge der sogenannten österreichischen Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft lassen sich auf 1945 datieren. In dem Jahr wurden der Österreichische Gewerkschaftsbund und der Österreichische Arbeiterkammertag gegründet. Ein Jahr später folgte die Gründung der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer. Somit haben die österreichischen Sozialpartner den Wiederaufbau des Landes und den wirtschaftlichen Aufschwung in der Nachkriegszeit wesentlich beeinflusst.

Die vier Sozialpartner Österreichs 

Nach wie vor gibt es vier Verbände, die heute zu den österreichischen Sozialpartnern zählen und in ihrer Funktion jeweils unterschiedliche Bereiche hinsichtlich der Arbeitgeber- bzw. der Arbeitnehmerseite vertreten:

1. Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

Die WKÖ setzt sich für die Interessen der circa 517.000 Mitgliedsbetriebe in Österreich ein. Sie nimmt zum Beispiel Einfluss auf wirtschaftspolitische Entscheidungen, um so den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und die Betriebe zu unterstützen. Darüber hinaus vertritt die WKÖ  die Interessen der österreichischen Wirtschaft auf EU-Ebene, fördern den Außenhandel und schaffen nationale Weiterbildungsangebote, zum Beispiel durch das Wirtschaftsförderungsinstitut WIFI. Weiters fördert die WKÖ die Zusammenarbeit zwischen den in allen Bundesländern angesiedelten Wirtschaftskammern. Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer vertritt die WKÖ die Arbeitgeberseite in der österreichischen Sozialpartnerschaft.

2. Landwirtschaftskammer (LKÖ)

Als Interessensvertretung der circa 162.000 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe setzt sich die LKÖ, ähnlich wie die WKÖ, für die Belange ihrer Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene ein. Damit nimmt die LKÖ Einfluss auf Gesetzesbeschlüsse und steht in Kontakt mit verschiedenen Ministerien und dem EU-Parlament. Wie bei der WKÖ gibt es in jedem Bundesland eigene Landwirtschaftskammern, die Ihren Mitgliedern mit Service- und Beratungstätigkeiten, Weiterbildungsangeboten und Unterstützung bei Förderungsabwicklungen zur Seite stehen.

3. Bundesarbeitskammer (BAK)

Nicht nur die gesetzliche Interessensvertretung von fast 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, sondern auch der Verbraucher- und Konsumentenschutz fällt unter den Aufgabenbereich der BAK. Dabei setzt sich die BAK für soziale Rechte und die Bedürfnisse von Arbeitern und Angestellten in Österreich ein, wie etwa Chancengleichheit, Gleichbehandlung und Bildung. In der Sozialpartnerschaft deckt die BAK mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund die Arbeitnehmerseite ab.

4. Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB)

Unter dem ÖGB werden insgesamt sieben verschiedene Gewerkschaften zusammengefasst. Diese setzen sich für die Rechte und Anliegen von Menschen in einer Anstellung, in Ausbildung, auf Arbeitssuche und in der Pension in Österreich ein. Wie die anderen Sozialpartner ist auch der ÖGB in Brüssel auf EU-Ebene vertreten. National nimmt er Einfluss auf Gesetzesentwürfe. Darüber hinaus verhandelt der ÖGB über die Gewerkschaften zeitgemäße Anpassungen der jeweiligen Kollektivverträge, um für faire Arbeitsbedingungen in österreichischen Betrieben zu sorgen.

Aufgaben und Ziele der Sozialpartnerschaft 

Die Ziele und Bedürfnisse von Arbeitgebern bzw. Betrieben, Arbeitskräften und Konsumenten sind häufig von Gegensätzen geprägt. Die Sozialpartner Österreichs vertreten die wichtigsten Punkte der jeweiligen Partei und bringen diese in einen offenen Diskurs ein. Die vier Verbände sind aber nicht nur für die Interessenvertretung von Wirtschaft und Beschäftigten verantwortlich. Sie suchen gemeinsam mit der Politik nach geeigneten Kompromissen, um die verschiedenen Anforderungen einer funktionierenden Gesellschaft zu vereinbaren mit dem Ziel über sozialen Frieden ein stabile wirtschaftliche Entwicklung zu erreichen.

Merkmale der Sozialpartnerschaft 

Die Zusammenarbeit der Sozialpartner basiert auf drei wesentlichen Prinzipien:

1. Demokratische Legitimation: Der Mitgliederkreis, der Aufgabenbereich, die Struktur und die Finanzierung aller Kammern beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage. Zudem sind die Organe auf Basis von regelmäßigen, freien und geheimen Wahlen demokratisch legitimiert, wodurch die Mitglieder aktiv mitbestimmen können.

2. Selbstverwaltung: Den Kammern werden bestimmte öffentliche Aufgaben zugeteilt. Von staatlicher Seite wird lediglich darauf geachtet, dass die Kammern die Gesetze entsprechend einhalten.

3. Freiwilligkeit: Die österreichischen Sozialpartner arbeiten freiwillig zusammen und nicht, weil es gesetzliche Regelungen vorsehen. Die Art und Weise der Zusammenarbeit ist historisch gewachsen.

 

Das klingt für Sie nach attraktiven Arbeitsbedingungen? Österreich hat noch mehr zu bieten! Erfahren Sie mehr über die sieben Gründe, weshalb Fachkräfte gerne in Österreich arbeiten.

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