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Arbeitnehmer­veranlagung: Steuerausgleich

Arbeitnehmerveranlagung: Das müssen Sie wissen

Bei der Arbeitnehmerveranlagung handelt es sich um eine Neuberechnung Ihres Einkommens. Sollte sich dabei herausstellen, dass Sie zu viel Lohnsteuer bezahlt haben, erhalten Sie vom Finanzamt Geld zurück. Hier erfahren Sie, wie dieser Steuerausgleich funktioniert und was Sie dabei im Jahr 2024 beachten müssen.

 

Eintauchen in die Welt der Arbeitnehmerveranlagung: Ihr Schlüssel zur Steuerrückerstattung

Kommt es innerhalb eines Kalenderjahres dazu, dass sich das Einkommen ändert, etwa durch einen Jobwechsel oder einer Gehaltsanpassung, kann dies dazu führen, dass die Lohnsteuer, die von Ihrem Einkommen abgeführt wird, zu hoch ist. Deshalb empfiehlt es sich, eine Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen Antrag auf eine Neuberechnung der Steuer, die dann gleichmäßig übers ganze Jahr verteilt wird. Sollte sich dabei herausstellen, dass sie zu viel bezahlt haben, zahlt das Finanzamt den Betrag zurück. Durchschnittlich bekommen Arbeitnehmer 200-500 Euro pro Jahr ausgezahlt. Wichtig dabei: Dieser Steuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.

Die Arbeitnehmerveranlagung einfach gemacht

Der Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung kann unkompliziert online über finanzonline.at durchgeführt werden. Dazu benötigen Sie einen Zugang, der über ID Austria beantragt werden Handysignatur oder Bürgerkarte beantragt werden kann. Nach der Anmeldung füllen Sie das Formular L1 aus und reichen dieses anschließend online ein. Um den Steuerausgleich geltend zu machen, benötigt man den Jahreslohnzettel des Arbeitgebers, der dem Finanzamt spätestens ab Ende Februar vorliegt. Zudem empfiehlt es sich, Rechnungen zu Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf getätigt wurden, zu sammeln, da diese Kosten ebenfalls steuerlich abgeschrieben werden können. Zu den AbschreibpostenAbschreibeposten gehören beispielsweise:

  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherbetrag
  • Pendlerpauschale
  • Mehrkindzuschlag
  • Kinderfreibetrag
  • Familienbonus Plus
  • Werbungskosten, also Kosten, die vom Arbeitnehmer in Zusammenhang mit dem Beruf ausgegeben werden.
  • Spenden
  • Kirchensteuer

Wichtig dabei: für einige dieser Posten werden die Zusatzformulare L1k und L1ab benötigt.

 

Was ändert sich 2023 und 2024? Die Must-Knows der Arbeitnehmerveranlagung

Damit Sie den Steuerausgleich auch 2024 erfolgreich geltend machen können und im Bilde sind, was Ihnen zusteht, erhalten Sie hier einen Überblick über folgende Neuerungen: 

  • Durch den Familienbonus Plus kann man pro Kind bis 18 Jahre bis zu 2000 € und ab 18 Jahre 650 € jährlich geltend machen.
  • Kindermehrbetrag: Für die Veranlagung von 2024 wird dieser von 550 € auf 700 € erhöht.
  • Mehrkindzuschlag: Dieser steigt um 5,8 % (21,19 € pro Kind)
  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherbetrag: Dieser wird um 5,8 % erhöht.
  • Pendlerpauschale & Pendlereuro: Für das Jahr 2023 wurde die Pendlerpauschale erhöht, zudem haben Sie Anspruch auf einen vierfachen Pendlereuro. 
  • Verkehrsabsetzbetrag: Dieser steigt ebenfalls um 5,8%.

 

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