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Job-Seeker-Visum Österreich: Voraussetzungen, Antrag und Ablauf

28. April 2026

Österreich bietet hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten die Möglichkeit, auch ohne konkretes Jobangebot vor Ort nach einer passenden Stelle zu suchen. Das Job-Seeker-Visum eröffnet einen rechtlich geregelten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für einen begrenzten Zeitraum. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Voraussetzungen, Antragstellung und die nächsten Schritte auf dem Weg in eine berufliche Tätigkeit in Österreich.

Was ist das Job-Seeker-Visum für Österreich?

Das auch als „Job-Seeker-Visum“ bezeichnete Visum D zum Zweck der Arbeitssuche ist eine spezielle Möglichkeit für besonders hochqualifizierte Personen, die noch kein Jobangebot haben, um für 6 Monate nach Österreich zu kommen und vor Ort einen Job zu suchen – z.B. um Bewerbungsgespräche mit österreichischen Unternehmen zu führen.

Für wen ist das Job-Seeker-Visum gedacht?

Das Job-Seeker-Visum richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte und ist NICHT dasselbe wie die verlängerte Aufenthaltsbewilligung Student zum Zwecke der Arbeitssuche, das oft fälschlicherweise ebenfalls so bezeichnet wird. In diesem Blogbeitrag geht es also nicht um die verlängerte Aufenthaltsbewilligung Student zum Zweck der Arbeitssuche.

„Besonders hochqualifizierte“ Personen sind jene, die die notwendigen Punkte im Punkteschema für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders HochqualifizierteRot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) erreichen (mindestens 70 Punkte).

Job-Seeker-Visum beantragen: Antrag und erforderliche Unterlagen

Das Job-Seeker-Visum beantragst du bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in deinem Wohnland

Neben den regulären VisaantragsdokumentenVisaantragsdokumenten (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) solltest du dem Antrag auch jene Dokumente beilegen, die nachweisen, dass du die notwendigen Mindestpunkte für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte erreichst (Universitätsdiplome, Dienstzeugnisse, Sprachzertifikate, etc.). 

Diese Dokumente werden dann zur Überprüfung an das AMS in Österreich geschickt. Wenn diese Überprüfung positiv ausfällt und du auch die sonstigen Voraussetzungen für ein Visum erfüllst, erteilt dir die zuständigen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) ein Visum D zum Zweck der Arbeitssuche

Jobsuche mit dem Job-Seeker-Visum: Wichtige Voraussetzungen

Wichtig ist, dass deine zukünftige Beschäftigung in Österreich deinem Qualifikationsniveau entspricht und dass du von deinem Arbeitgeber auch entsprechend deiner Qualifikation bezahlt wirst. Es gibt kein spezielles gesetzliches Mindestgehalt für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte. Dein Arbeitgeber in Österreich muss dich aber nach dem anwendbaren Kollektivvertrag, unter Berücksichtigung der korrekten Einstufung und einer etwaigen betriebsüblichen Überzahlung, entlohnen.

© Paul Bauer

Hilfe bei der Jobsuche in Österreich erwünscht?

Wer die Voraussetzungen für ein Job-Seeker-Visum erfüllt, bringt bereits ein starkes fachliches Profil mit. Der nächste Schritt ist, gezielt mit österreichischen Unternehmen in Kontakt zu treten und passende Positionen zu finden. Der Talent Hub der Austrian Business Agency (ABA) unterstützt besonders qualifizierte Fachkräfte dabei, geeignete Jobangebote in Österreich zu entdecken und den Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Jetzt im Talent Hub den passenden Job findenJetzt im Talent Hub den passenden Job finden (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

Jobangebot gefunden – nächste Schritte zur Rot-Weiß-Rot – Karte

Erst einmal herzliche Gratulation zu deinem Jobangebot! Wichtig: Das Job-Seeker-Visum selbst erlaubt noch keine Beschäftigung. Du darfst in Österreich erst deine neue Arbeit aufnehmen, wenn du deine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte persönlich von der Aufenthaltsbehörde übernommen hast. Alle Infos, die du rund um die Rot-Weiß-Rot – Karte wissen musst, wie du sie beantragst und was dabei zu beachten ist, findest du ebenfalls bei uns:

Alle Infos zur Rot-Weiß-Rot – Karte


FAQs

  • 01

    Mit dem als „Job-Seeker-Visum“ bezeichneten Visum D zum Zweck der Arbeitssuche können besonders hochqualifizierte Personen für bis zu 6 Monate nach Österreich zu kommen und vor Ort einen Job suchen.

  • 02

    „Besonders hochqualifizierte“ Personen sind jene, die die notwendigen Punkte im Punkteschema für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte erreichen (mindestens 70 Punkte).

  • 03

    Bei der Beantragung des Job-Seeker-Visums reichst du die regulären VisaantragsdokumenteVisaantragsdokumente (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) ein und legst außerdem jene Dokumente bei, die nachweisen, dass du die notwendigen Mindestpunkte für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte erreichst (Universitätsdiplome, Dienstzeugnisse, Sprachzertifikate, etc.).

  • 04

    Das Job-Seeker-Visum selbst erlaubt noch keine Beschäftigung. Du darfst in Österreich erst arbeiten, wenn du deine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte persönlich von der Aufenthaltsbehörde übernommen hast.


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