Zum Inhalt
© pressmaster/stock.adobe.com
  • Jobs finden
  • Arbeitsrechte und -pflichten
  • Leben in Österreich
  • Auswandern nach Österreich
  • Arbeiten in Österreich

Das „Job-Seeker-Visum“

26. Februar 2024

Das „Job-Seeker-Visum“

Das auch als „Job-Seeker-Visum“ bezeichnete Visum D zum Zweck der Arbeitssuche ist eine spezielle Möglichkeit für besonders hochqualifizierte Personen, die noch kein Jobangebot haben, um für 6 Monate nach Österreich zu kommen und vor Ort einen Job zu suchen (z.B. um Bewerbungsgespräche mit österreichischen Unternehmen zu führen). 

„Besonders hochqualifizierte“ Personen sind jene, die die notwendigen Punkte im Punkteschema für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte erreichen (sohin mindestens 70 Punkte).  

Manchmal wird auch die verlängerte Aufenthaltsbewilligung Student zum Zwecke der Arbeitssuche fälschlich so bezeichnet. In diesem Blogbeitrag geht es nicht um die verlängerte Aufenthaltsbewilligung Student zum Zweck der Arbeitssuche. 

So stellen Sie einen Antrag auf ein „Job-Seeker-Visum“

Das „Job-Seeker-Visum“ beantragen Sie bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in Ihrem Wohnland.  

Neben den regulären Visaantragsdokumenten sollten Sie dem Antrag auch jene Dokumente beilegen, die nachweisen, dass Sie die notwendigen Mindestpunkte für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte erreichen (Universitätsdiplome, Dienstzeugnisse, Sprachzertifikate, etc.). 

Diese Dokumente werden dann zur Überprüfung an das AMS in Österreich geschickt. Wenn diese Überprüfung positiv ausfällt und Sie auch die sonstigen Voraussetzungen für ein Visum erfüllen, erteilt Ihnen die zuständigen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) ein Visum D zum Zweck der Arbeitssuche. 

Darauf müssen Sie bei der Jobsuche in Österreich mit einem „Job-Seeker-Visum“ achten

Wichtig ist, dass Ihre zukünftige Beschäftigung in Österreich Ihrem Qualifikationsniveau entspricht und dass Sie von Ihrem Arbeitgeber auch entsprechend Ihrer Qualifikation bezahlt werden. Es gibt kein spezielles gesetzliches Mindestgehalt für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte. Ihr Arbeitgeber in Österreich muss Sie aber nach dem anwendbaren Kollektivvertrag, unter Berücksichtigung der korrekten Einstufung und einer etwaigen betriebsüblichen Überzahlung, entlohnen.  

Sie sind mit einem „Job-Seeker-Visum“ in Österreich und haben ein Jobangebot erhalten?

Herzliche Gratulation zu Ihrem Jobangebot!  

Wichtig: Das “Job-Seeker-Visum" selbst erlaubt noch keine Beschäftigung! 

Folgende Schritte sind jetzt noch notwendig, damit Sie zu arbeiten beginnen können: 

Sie bzw. Ihr Arbeitgeber müssen eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde beantragen. Die zuständige Aufenthaltsbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnsitz in Österreich.  

Wir empfehlen, die bereits vom AMS im Zuge des Antrags auf das „Job-Seeker-Visum“ geprüften Qualifikationsdokumente nochmals vorzulegen. Neben diesen Dokumenten sollten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber folgende Dokumente für den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte vorbereiten: 

  • Antragsformular 

  • Reisepass  

  • Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate) 

  • Arbeitgebererklärung 

  • Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung) 

  • Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrags) 

  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) 

  • Gebühren: 160 Euro 

  • Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte 2 Jahre lang gültig. 

  • Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen. 

  • Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist. 

  • Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden. 

Sie können den Antrag grundsätzlich selbst einreichen. Dies ist für Sie ausschließlich persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde, möglich.   

Falls jedoch auch Ihre Familie (eingetragene:r Partner:in, Ehepartner:in, Kinder unter 18 Jahre) zu Ihnen nach Österreich ziehen sollen,  ist es empfehlenswert, dass Ihr Arbeitgeber den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellt, da er dann gleichzeitig auch die Anträge auf Rot-Weiß-Rot – Karte plus für Ihre Familie direkt bei der Aufenthaltsbehörde stellen kann. Die Einreichung durch den Arbeitgeber ist übrigens auch per E-Mail möglich. 

Wenn Ihr Jobangebot den Anforderungen entspricht, sollte der Antrag normalerweise recht rasch (positiv) bearbeitet werden können, da das AMS ja Ihre Qualifikationsdokumente bereits für das „Job-Seeker-Visum“ geprüft hat. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist ab Antragstellung beträgt bis zu 8 Wochen, das bedeutet, so lange dürfen die involvierten Behörden (Aufenthaltsbehörde und AMS) brauchen, um den Antrag zu bearbeiten. 

Sie dürfen in Österreich erst zu arbeiten beginnen, wenn Sie Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte persönlich von der Aufenthaltsbehörde übernommen haben.  

 

Zur Hauptnavigation
Cookies & Datenschutz

Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass wir Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website bieten. Erfahren Sie mehr in unserem Datenschutzerklärung .