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Studierende © Maskot / Westend61
  • Leben in Österreich
  • Arbeiten in Österreich

Sie sind Studierende:r aus einem EU-Land oder einem Drittstaat (also nicht aus einem EU-Land, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz) und studieren an einer Hochschule in Österreich? Möchten Sie mehr Informationen über das Arbeiten in Österreich während Ihres Studiums und/oder nach Ihrem Studienabschluss erhalten? Finden Sie es schwierig, verlässliche Informationen darüber zu finden, was Sie tun müssen, um in Österreich bleiben und arbeiten zu können? Dann klicken Sie sich einfach durch die Fragen und schauen Sie, ob Sie die Antwort hier in unseren FAQs finden können. 

  1. 01

    EU/EWR- Bürger:innen haben freien Arbeitsmarktzugang und können auch neben dem Studium ohne Beschäftigungsbewilligung arbeiten. Das Studium hat aber Priorität und man sollte mindestens 16 ECTS-Punkte im Jahr erbringen, um Erfolg nachzuweisen. EU/EWR-Bürger:innen müssen beachten, dass sie innerhalb von 6 Monaten nach Ankunft in Österreich für Studium oder Arbeit bei der jeweiligen Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) eine Meldebestätigung einholen, um in Österreich gemeldet zu sein.  

  2. 02

    Für Drittstaatsangehörige gibt es einen speziellen Aufenthaltstitel, die so genannte "Aufenthaltsbewilligung Student". Wenn sich Ihre persönliche Situation jedoch von der anderer Studierender unterscheidet, z. B. wenn Sie mit einem in Österreich lebenden EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger verheiratet sind oder wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in Österreich leben und daher bereits einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, müssen Sie nicht unbedingt die Aufenthaltsbewilligung Student beantragen. Es hängt alles von Ihrer individuellen Situation ab! 

  3. 03

    Wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung Student erfüllen, können Sie diese so lange verlängern, wie Sie in Österreich studieren, und sogar noch ein Jahr danach. Bitte beachten Sie aber, dass die Voraussetzungen viele Faktoren umfassen, z.B. mindestens 16 ECTS-Punkte pro Jahr, ausreichende finanzielle Mittel, Wohnung, Krankenversicherung, etc. 

  4. 04

    Ja, das können Sie. Es kommt aber auf Ihre Situation an! 

    Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, sollte Ihre Universität Ihnen ein Genehmigungsschreiben ausstellen, das Ihr Arbeitgeber zusammen mit einem Bescheid beim AMS vorlegen muss. Das AMS stellt eine so genannte "Anzeigebestätigung" aus, auf deren Grundlage Sie Ihr Praktikum absolvieren können. 

    Wenn Sie neben dem Studium eine Arbeit suchen, können Sie sich für jede beliebige Voll- oder Teilzeitbeschäftigung bewerben. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis als Student an Ihr erfolgreiches Studium und den Erwerb von mindestens 16 ECTS-Punkten pro Jahr gebunden ist. Wenn der Job 20 Stunden/Woche oder weniger umfasst, muss Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen, die das AMS in der Regel nach ca. 2-4 Wochen ausstellt. Bei einer Beschäftigung von mehr als 20 Stunden/Woche muss Ihr Arbeitgeber ebenfalls eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen, aber anders als bei Beschäftigungen bis 20 Stunden/Woche kann (muss aber nicht) das AMS einen Arbeitsmarkttest durchführen, bei dem geprüft wird, ob eine gleich qualifizierte, als arbeitssuchend gemeldete Person anstelle von Ihnen vermittelt werden kann. Bitte beachten Sie, dass dies mehrere Wochen dauern kann. 

  5. 05

    Wie bei jeder anderen Beschäftigung auch, muss Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beantragen und erhalten, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen können. Das gilt auch für eine geringfügige Beschäftigung! 

  1. 06

    Für alle Aufenthaltstitel in Österreich gelten die gleichen Regeln für die Verlängerung der Bewilligung: Sie müssen Ihren Verlängerungsantrag in den drei Monaten VOR Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen. Die zuständige Behörde ist die Aufenthaltsbehörde, deren Zuständigkeit von Ihrem Wohnsitz in Österreich abhängt.   

    Stehen Sie kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums oder haben Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen, aber noch keinen Arbeitsplatz gefunden? Läuft Ihre Aufenthaltsbewilligung Student in den nächsten drei Monaten ab? Kein Grund zur Sorge! Sie haben die Möglichkeit, Ihre Aufenthaltsbewilligung um ein weiteres Jahr zu verlängern, um in Österreich eine Arbeit zu finden.  

    Haben Sie Ihr Studium abgeschlossen und einen Job gefunden? Oder möchte Ihr derzeitiger Arbeitgeber Sie nach Ihrem Abschluss in Vollzeit einstellen? In diesen Fällen können Sie und Ihr Arbeitgeber die so genannte Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen beantragen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail! Wir können Ihnen und Ihrem Arbeitgeber dabei helfen, z. B. indem wir Ihnen mitteilen, welche Dokumente erforderlich sind, wie der Zeitplan aussieht usw.: immigration@aba.gv.at

  2. 07

    Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen und noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung Student um ein weiteres Jahr verlängern, um einen Arbeitsplatz zu finden. In diesem Jahr können Sie mit Ihrer Aufenthaltsbewilligung arbeiten, wie Sie es während Ihres Studiums getan haben, und Sie können sich auf Vollzeit- Stellen bewerben. Wenn Sie einen Job gefunden haben und das Unternehmen Sie einstellen möchte, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen und wir werden Ihnen und dem Unternehmen helfen, eine Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen zu bekommen: immigration@aba.gv.at  

  3. 08

    Das hängt sowohl von Ihrer Hochschule in Österreich als auch von dem Land ab, in dem Sie das Erasmus+ Praktikum absolvieren möchten. Bitte klären Sie alle relevanten Details mit dem International Office Ihrer österreichischen Universität und dem Unternehmen, bei dem Sie arbeiten möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD).

  4. 09

    Ihr Arbeitgeber muss dieses Praktikum dem AMS (Arbeitsmarktservice) melden. Das AMS stellt innerhalb von zwei Wochen eine sogenannte "Anzeigebestätigung" aus. 

  5. 10

    Ihr Arbeitgeber kann eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen: Wenn Sie ein Teilzeitpraktikum (bis zu 20 Stunden pro Woche) absolvieren wollen und eine Aufenthaltsbewilligung Student/in haben, darf das AMS keine Arbeitsmarktprüfung durchführen. Wenn Sie ein Vollzeitpraktikum absolvieren wollen, darf das AMS einen Arbeitsmarkttest durchführen und Ihr Arbeitgeber erhält nur eine Arbeitsgenehmigung für Sie. 

    Wenn das Praktikum Teil Ihres Studiums ist und Ihre Hochschule eine Bestätigung ausstellt, dass das Praktikum studienbezogen ist und im Rahmen Ihres Studiums anerkannt wird, kann der Arbeitgeber eine "Anzeigebestätigung" erhalten, die zur Beschäftigung berechtigt. 

    Wenn Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und ein Angebot für ein einjähriges Vollzeitpraktikum haben, kann es möglich sein, eine Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen zu beantragen.  

    Bitte wenden Sie sich an die ABA Servicestelle, um weitere Informationen darüber zu erhalten, welche Option für Sie und Ihren Arbeitgeber am besten geeignet ist. 

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