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Studierende © Maskot / Westend61
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FAQs „Ich habe in Österreich einen Job gefunden“

Sie sind Studierende:r aus einem EU-Land oder einem Drittstaat (also nicht aus einem EU-Land, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz) und studieren an einer Hochschule in Österreich? Möchten Sie mehr Informationen über das Arbeiten in Österreich während Ihres Studiums und/oder nach Ihrem Studienabschluss erhalten? Finden Sie es schwierig, verlässliche Informationen darüber zu finden, was Sie tun müssen, um in Österreich bleiben und arbeiten zu können? Dann klicken Sie sich einfach durch die Fragen und schauen Sie, ob Sie die Antwort hier in unseren FAQs finden können. 

  1. 01

    Mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz haben Sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie brauchen keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, sondern können in Österreich grundsätzlich ohne Weiteres arbeiten. Bitte vergessen Sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Einreise eine Anmeldebescheinigung zu beantragen! Sie müssen aber nicht auf die Ausstellung dieses Dokuments warten, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen können. 

    Achtung: Bestimmte Berufe sind in Österreich reglementiert (z.B. Gesundheitsberufe). Sie sollten sich hier rechtzeitig über die berufsrechtlichen Voraussetzungen informieren und müssen diese einhalten. 

  2. 02

    Sobald Sie ein verbindliches Jobangebot bei einem Unternehmen in Österreich haben, können Sie sich gerne an uns wenden und auch Ihren zukünftigen Arbeitgeber an uns verweisen. Wir unterstützen Sie und das Unternehmen bei der Beantragung einer passenden Bewilligung gerne. Erfahren Sie mehr in unserem Immigration Guide oder kontaktieren Sie uns

  3. 03

    Ja, aber beachten Sie bitte, dass viele Unternehmen in Österreich Personen bevorzugen, die zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben. Für viele Stellen werden (fortgeschrittene) Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Deutschkenntnisse für eine Stelle/Praktikum erforderlich sind, die ansonsten perfekt zu Ihnen zu passen scheint, sollten Sie sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um zu klären, welches Niveau an Deutschkenntnissen für diese Stelle speziell erforderlich ist.  

  4. 04

    Dies hängt von Ihrer konkreten Situation ab:

    Wenn Sie derzeit in einem Drittstaat studieren oder Ihr Studium in einem Drittland vor nicht mehr als zwei Jahren abgeschlossen haben und ein Kurzzeitpraktikum von 3 bis 6 Monaten absolvieren wollen, kann Ihr Arbeitgeber eine so genannte Anzeigebestätigung für das Praktikum erhalten. Sie müssen außerdem ein Visum D für Praktikant:innen bei der zuständigen österreichischen Botschaft/Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beantragen. 

    Für ein 6- bis 12-monatiges Praktikum über ein Austauschprogramm (z.B. AIESEC, IAESTE oder Erasmus+) könnte für Sie eine sogenannte Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit in Frage kommen. Bitte erkundigen Sie sich bei unseren Kooperationspartner AIESEC oder IAESTE für weitere Informationen. 

  5. 05

    Ihre Staatsbürgerschaft hat natürlich einen Einfluss auf den Prozess, bis Sie bei einem Unternehmen in Österreich anfangen können, aber wir helfen Ihnen dabei. Sobald Sie ein verbindliches Jobangebot haben (unabhängig davon, ob Sie zuvor bei dem betreffenden Unternehmen ein Praktikum absolviert haben), kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Sie und Ihren zukünftigen Arbeitgeber bei diesem Prozess unterstützen können. 

  6. 06

    Die Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen richtet sich an Drittstaatsangehörige, die ein Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule abgeschlossen und ein Jobangebot erhalten haben, das dem Ausbildungsniveau von Akademiker:innen entspricht. Es wird keine Arbeitsmarktprüfung/Ersatzkraftverfahren durchgeführt. 

    Um diese Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

    1. Sie haben ein Studium in Österreich erfolgreich abgeschlossen. Es werden nur Abschlüsse von staatlichen Hochschulen (Universitäten oder Fachhochschulen) oder von akkreditierten privaten Hochschulen (Universitäten oder Fachhochschulen) anerkannt.

    2. Sie haben ein Jobangebot in einem Unternehmen in Österreich erhalten, das dem Ausbildungsniveau von Akademiker:innen entspricht. Ihr Arbeitgeber in Österreich muss Sie zumindest nach dem anwendbaren Kollektivvertrag und unter Berücksichtigung einer ortsüblichen und gegebenenfalls betriebsüblichen Überzahlung entlohnen.

  7. 07

    Diese Voraussetzung für die Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen soll sicherstellen, dass Hochschulabsolvent:innen ihre erworbene Ausbildung am österreichischen Arbeitsmarkt einbringen, anstatt in Jobs zu arbeiten, die keine solche Ausbildung voraussetzen. 

  8. 08

    Nein, in der Regel müssen Sie KEINEN Kontoauszug vorlegen, wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen, eine andere Art der Rot-Weiß-Rot - Karte für unselbstständige Erwerbtätige oder die Blaue Karte EU beantragen.

  1. 09

    Wenn Sie alle Kriterien für die Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen erfüllen, ist es theoretisch möglich, diese Rot-Weiß-Rot - Karte zu erhalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nicht nur ein Semester, sondern Ihr gesamtes Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule absolviert haben müssen, um die Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen erhalten zu können. In den meisten Fällen würden Sie also eine Aufenthaltsbewilligung Student haben und dann auf die Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen "umsteigen". Fälle mit Visum sind in diesem Sinne eher selten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber Fragen zu diesem Thema haben.

  2. 10

    Wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot - Karte oder die Blaue Karte EU haben und noch nicht 21 volle Monate mit einer dieser Bewilligungen gearbeitet haben, können Sie nicht ohne Weiteres für einen anderen Arbeitgeber arbeiten. Stattdessen müssen Sie eine "Zweckänderung" auf eine neue Rot-Weiß-Rot - Karte oder Blaue Karte EU bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde beantragen. De Antrag wird erneut von verschiedenen österreichischen Behörden geprüft. Da die Behörden Sie aber bereits kennen, ist dieses Verfahren aber meist schneller als ein Erstantragsverfahren. Sie können Ihre Arbeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber in Österreich erst aufnehmen, wenn Sie Ihre neue Genehmigung physisch abgeholt haben.  

    Sollten Sie von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber gekündigt werden, empfehlen wir Ihnen, die zuständige Aufenthaltsbehörde über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und Ihre Bemühungen um eine neue Stelle zu informieren. Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, haben Sie grundsätzlich bis zu 6 Monate Zeit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, vorausgesetzt, Ihre Blaue Karte EU ist noch so lange gültig. Wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot - Karte haben, gewährt die Aufenthaltsbehörde in der Regel ca. 3 Monate für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Sollte die Aufenthaltsbehörde Sie auffordern, Ihren Aufenthaltstitel abzugeben, sind Sie natürlich verpflichtet, dies zu tun. 

  3. 11

    Angenommen, Sie haben jetzt keine Aufenthaltsbewilligung Student mehr, sondern eine Rot-Weiß-Rot - Karte, eine Blaue Karte EU, eine Rot-Weiß-Rot - Karte Plus oder eine andere Art von Niederlassungsbewilligung, dann werden die Jahre, die Sie mit der Aufenthaltsbewilligung Student in Österreich verbracht haben, auf den Daueraufenthalt EU zur Hälfte angerechnet.

    Beispiel: Sie haben vier Jahre studiert und hatten in diesen vier Jahren die Aufenthaltsbewilligung Student. Die Jahre mit der Aufenthaltsbewilligung Student zählen für den Daueraufenthalt EU als zwei Jahre. Für den Daueraufenthalt EU müssen Sie mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Österreich niedergelassen sein sowie Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben. 

  4. 12

    Die Blaue Karte EU richtet sich an Drittstaatsangehörige mit einem verbindlichen Arbeitsplatzangebot in einem Unternehmen in Österreich. Sie müssen ein bestimmtes Mindestgehalt beziehen und einen Hochschulabschluss in einem für die zu besetzende Stelle relevanten Bereich vorweisen können. Die Blaue Karte EU ist nicht mit einem Punktesystem verbunden wie die meisten Rot-Weiß-Rot - Karten. 

    Nur in ganz bestimmten Fällen ist ein Hochschulabschluss für die Blaue Karte EU nicht erforderlich. 

    Wenn Sie vor kurzem Ihr Studium an einer österreichischen Hochschule abgeschlossen haben, ist die Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen wahrscheinlich die attraktivere Option im Vergleich zur Blauen Karte EU: Erstens, weil die Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen kein Mindestgehalt vorsieht und zweitens, weil das AMS im Rahmen eines Antrags auf eine Blaue Karte EU eine Arbeitsmarktprüfung durchführen darf.   

  5. 13

    Die Rot-Weiß-Rot - Karte Plus ist für verschiedene Zielgruppen relevant. Sie gewährt freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Man kann also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten und ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden.

  6. 14

    Ja, als Doktorand:in haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie die Niederlassungsbewilligung Forscher, die Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit, die Aufenthaltsbewilligung Student oder die Rot-Weiß-Rot – Karte. Welche dieser Bewilligungen für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer konkreten Situation und Qualifikation ab. Wenn Sie wissen möchten, welche dieser Möglichkeiten für Sie am besten geeignet ist, wenden Sie sich bitte an die ABA Servicestelle.

  7. 15

    Ja, das ist im Allgemeinen möglich. Welche Schritte Sie unternehmen müssen, hängt von Ihrer spezifischen Situation ab: 

    1. Sie sind Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung Student: 

    a. Wenn Sie derzeit eine Aufenthaltsbewilligung Student haben und planen, Vollzeit für ein Unternehmen in Österreich (NICHT für eine Forschungseinrichtung) zu arbeiten, haben Sie folgende Möglichkeiten:  

    Sie können Ihre Aufenthaltsbewilligung Student in eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU umwandeln. Dies ist wahrscheinlich die beste Option, wenn Sie ein langfristiges Jobangebot von dem jeweiligen Unternehmen haben. Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann Anspruch auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen haben, wenn Sie vor kurzem ein Studium (in den letzten 12 Monaten) an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben. Andernfalls kommen Sie möglicherweise für eine andere Rot-Weiß-Rot – Karte oder die Blaue Karte EU in Frage. Wenden Sie sich an die ABA Servicestelle, um gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die beste Option zu finden. 

    Ihr zukünftiger Arbeitgeber könnte alternativ eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen, solange Sie noch eine gültige Aufenthaltsbewilligung Student haben; wenn Sie jedoch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, kann das AMS eine Arbeitsmarktprüfung durchführen.  

    b. Wenn Sie derzeit eine Aufenthaltsbewilligung Student:in haben und planen, neben Ihrem Doktoratsstudium in Teilzeit zu arbeiten:  

    Ihr zukünftiger Arbeitgeber könnte eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen. Wenn Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, darf das AMS keinen Arbeitsmarkttest durchführen. 

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung Student nicht in eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU umwandeln, müssen Sie darauf achten, dass Sie die Voraussetzungen für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung Student trotz Beschäftigung weiterhin erfüllen. 

    2. Wenn Sie derzeit eine „Niederlassungsbewilligung Sonderfälle Unselbstständige Erwerbstätigkeit" oder eine „Niederlassungsbewilligung Forscher" besitzen und planen, für ein Unternehmen in Österreich (nicht für eine Forschungseinrichtung!) in Vollzeit/Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig Ihr Doktorat abzuschließen, wenden Sie sich bitte an die ABA Servicestelle, da diese beiden Bewilligungen ursprünglich aufgrund Ihrer wissenschaftlichen/forschenden Tätigkeit erteilt wurden. 

  8. 16

    Bei der Arbeitsmarktprüfung (auch "Ersatzkraftverfahren" genannt) prüft das AMS, ob es dem Unternehmen gleich qualifizierte Arbeitskräfte, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind, vermitteln kann.

    Beispiele: Das AMS kann eine Arbeitsmarktprüfung durchführen, wenn ein österreichisches Unternehmen eine Beschäftigungsbewilligung für die Beschäftigung einer Person mit einer Aufenthaltsbewilligung Student von mehr als 20 Stunden/Woche beantragt. Bei der Beantragung der RWR-Karte für Studienabsolvent:innen darf das AMS keine Ersatzkraftverfahren durchführen.

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