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- Arbeiten in Österreich
FAQs für internationale Studierende - Teil 1
Arbeiten in Österreich - Rechtliches Vorgehen
Sie sind Studierende/r aus einem EU-Land oder einem Drittstaat (also nicht aus einem EU-Land, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz) und studieren an einer Hochschule in Österreich? Möchten Sie mehr Informationen über das Arbeiten in Österreich während Ihres Studiums und/oder nach Ihrem Studienabschluss erhalten? Finden Sie es schwierig, verlässliche Informationen darüber zu finden, was Sie tun müssen, um in Österreich bleiben und arbeiten zu können? Dann klicken Sie sich einfach durch die Fragen und schauen Sie, ob Sie die Antwort hier auf unserem FAQ-Blog finden können:
- 01
Was muss ich als EU/EWR/Schweizer Bürger tun, um in Österreich zu arbeiten?
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz haben, sind Sie durch das Unionsrecht privilegiert. Das bedeutet u. a., dass Sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben. Sie brauchen keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, sondern können in Österreich einfach in jedem Beruf arbeiten, der nicht zu den reglementierten Berufen gehört. Sie müssen sich zwar anmelden und eine Anmeldebescheinigung erhalten, aber Sie müssen nicht auf dieses Dokument warten, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen können. Weitere Informationen finden Sie hier.
- 02
Welche Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten gibt es?
Für Drittstaatsangehörige gibt es einen speziellen Aufenthaltstitel, die so genannte "Aufenthaltsbewilligung Student". Wenn sich Ihre persönliche Situation jedoch von der anderer Studierender unterscheidet, z. B. wenn Sie mit einem in Österreich lebenden EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger verheiratet sind oder wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in Österreich leben und daher bereits einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, müssen Sie nicht unbedingt die Aufenthaltsbewilligung Student beantragen. Es hängt alles von Ihrer individuellen Situation ab!
- 03
Wie oft kann ich die Aufenthaltsbewilligung Student verlängern?
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung Student erfüllen, können Sie diese so lange verlängern, wie Sie in Österreich studieren, und sogar noch ein Jahr danach. Bitte beachten Sie aber, dass die Voraussetzungen viele Faktoren umfassen, z.B. mindestens 16 ECTS-Punkte pro Jahr, ausreichende finanzielle Mittel, Wohnung, Krankenversicherung, etc.
- 04
Kann ich mit einer österreichischen Aufenthaltsbewilligung mehr als 20 Stunden arbeiten?
Ja, das können Sie. Es kommt aber auf Ihre Situation an!
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, sollte Ihre Universität Ihnen ein Genehmigungsschreiben ausstellen, das Ihr Arbeitgeber zusammen mit einem Bescheid beim AMS vorlegen muss. Das AMS stellt eine so genannte "Anzeigebestätigung" aus, auf deren Grundlage Sie Ihr Praktikum absolvieren können.
Wenn Sie neben dem Studium eine Arbeit suchen, können Sie sich für jede beliebige Voll- oder Teilzeitbeschäftigung bewerben. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis als Student an Ihr erfolgreiches Studium und den Erwerb von mindestens 16 ECTS-Punkten pro Jahr gebunden ist. Wenn der Job 20 Stunden/Woche oder weniger umfasst, muss Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen, die das AMS in der Regel nach ca. 2-4 Wochen ausstellt. Bei einer Beschäftigung von mehr als 20 Stunden/Woche muss Ihr Arbeitgeber ebenfalls eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen, aber anders als bei Beschäftigungen bis 20 Stunden/Woche kann (muss aber nicht) das AMS einen Arbeitsmarkttest durchführen, bei dem geprüft wird, ob eine gleich qualifizierte, als arbeitssuchend gemeldete Person anstelle von Ihnen vermittelt werden kann. Bitte beachten Sie, dass dies mehrere Wochen dauern kann.
- 05
Kann ich als Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltsbewilligung Student neben meinem Studium geringfügig beschäftigt sein und was muss ich für eine geringfügige Beschäftigung tun?
Wie bei jeder anderen Beschäftigung auch, muss Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beantragen und erhalten, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen können. Das gilt auch für eine geringfügige Beschäftigung!
- 06
Wann muss ich mich wegen der Verlängerung meines Aufenthaltsbewilligung Student an die Behörden wenden?
Für alle Aufenthaltstitel in Österreich gelten die gleichen Regeln für die Verlängerung der Bewilligung: Sie müssen Ihren Verlängerungsantrag in den drei Monaten VOR Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen. Die zuständige Behörde ist die Aufenthaltsbehörde, deren Zuständigkeit von Ihrem Wohnsitz in Österreich abhängt.
Stehen Sie kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums oder haben Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen, aber noch keinen Arbeitsplatz gefunden? Läuft Ihre Aufenthaltsbewilligung Student in den nächsten drei Monaten ab? Kein Grund zur Sorge! Sie haben die Möglichkeit, Ihre Aufenthaltsbewilligung um ein weiteres Jahr zu verlängern, um in Österreich eine Arbeit zu finden.
Haben Sie Ihr Studium abgeschlossen und einen Job gefunden? Oder möchte Ihr derzeitiger Arbeitgeber Sie nach Ihrem Abschluss in Vollzeit einstellen? In diesen Fällen können Sie und Ihr Arbeitgeber die so genannte Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen beantragen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail! Wir können Ihnen und Ihrem Arbeitgeber dabei helfen, z. B. indem wir Ihnen mitteilen, welche Dokumente erforderlich sind, wie der Zeitplan aussieht usw.
- 07
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die RWR-Karte für Studienabsolvent:innen?
Die Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen richtet sich an Drittstaatsangehörige, die ein Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben und ein entsprechendes Beschäftigungsangebot erhalten haben. Es wird kein Arbeitsmarkttest durchgeführt.
Um diese Rot-Weiß-Rot - Karte für StudienabsolventInnen zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie haben im Zeitraum von zwölf Monaten vor der Antragstellung ein Hochschulstudium in Österreich erfolgreich abgeschlossen. Es werden nur Diplome von staatlichen Universitäten oder Fachhochschulen oder von akkreditierten privaten Universitäten oder Fachhochschulen anerkannt.
2. Sie haben ein Jobangebot von einem Unternehmen in Österreich erhalten, das ein abgeschlossenes Studium voraussetzt
3. Nähere Informationen zur RWR- Karte für Studienabsolvent:innen finden Sie hier.
- 08
Warum kann ich die RWR- Karte für Studienabsolvent:innen nur erhalten, wenn die Stelle ein abgeschlossenes Studium voraussetzt?
Die RWR-Karte für Studienabsolvent:innen soll sicherstellen, dass Hochschulabsolvent:innen ihre erworbene Ausbildung nutzen, anstatt in Jobs zu arbeiten, die keine solche Ausbildung voraussetzen.
- 09
Muss ich bei der Beantragung der Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen einen Kontoauszug vorlegen?
Nein, in der Regel müssen Sie KEINEN Kontoauszug vorlegen, wenn Sie eine RWR-Karte für Studienabsolvent:innen, eine andere Art von RWR-Karte für Erwerbstätige oder die Blaue Karte EU beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
- 10
Ist es möglich, die RWR-Card für Akademiker zu bekommen, wenn ich mit einem Visum D (und nicht mit einer Aufenthaltsbewilligung Student) in Österreich studiere?
Wenn Sie alle Kriterien für die RWR- Karte für Studienabsolvent:innen erfüllen, ist es theoretisch möglich, diese RWR- Karte zu erhalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nicht nur ein Semester, sondern Ihr gesamtes Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule absolviert haben müssen, um die RWR-Karte für Studienabsolvent:innen zu erhalten. In den meisten Fällen würden Sie also eine Aufenthaltsbewilligung Student haben und dann auf die RWR-Karte für Studienabsolvent:innen "umsteigen". Fälle mit Visum sind in diesem Sinne eher selten. Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber Fragen zu diesem Thema haben.
- 11
Ich weiß, dass ich mit der RWR- Karte für Studienabsolvent:innen an meinen Arbeitgeber gebunden bin. Aber was passiert, wenn ich in diesen zwei Jahren meinen Job verliere oder wenn ich diesen Arbeitgeber verlassen und zu einem anderen wechseln möchte? Mus
Wenn Sie eine RWR-Karte oder die Blaue Karte EU haben und noch nicht 21 volle Monate auf der Grundlage dieser Erlaubnis gearbeitet haben, können Sie Ihre Erlaubnis nicht einfach für einen Arbeitgeberwechsel verwenden. Stattdessen müssen Sie ein sogenanntes "Zweckänderungsverfahren" durchführen, das als RWR- Karte oder Blaue Karte EU "light" verstanden werden kann. Sie müssen Ihren Änderungsantrag bei der richtigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde einreichen und Ihr Antrag wird erneut von verschiedenen österreichischen Behörden geprüft. Da die Behörden Sie aber bereits kennen, sind diese Wechselverfahren meist schneller als Erstanträge. Sie können Ihre Arbeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber in Österreich erst aufnehmen, wenn Sie Ihre neue Genehmigung physisch abgeholt haben.
Sollten Sie von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber gekündigt werden, empfehlen wir Ihnen, die zuständige Zweigstelle der Einwanderungsbehörde über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und Ihre Bemühungen um eine neue Stelle zu informieren. Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, haben Sie rechtlich gesehen mindestens 6 Monate Zeit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wenn Sie eine RWR-Karte haben, gewährt die Einwanderungsbehörde in der Regel ca. 3 Monate für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Sollte die Einwanderungsbehörde Sie auffordern, Ihren Aufenthaltstitel abzugeben, sind Sie natürlich dazu verpflichtet, dies zu tun.
- 12
Ich hatte in der Vergangenheit die Aufenthaltsbewilligung Student und bin nun schon seit mehreren Jahren in Österreich. Wie wird die Zeit, die ich mit der Aufenthaltsbewilligung Student in Österreich verbracht habe, auf den "Daueraufenthalt EU" angerechne
Angenommen, Sie haben jetzt keine Aufenthaltsbewilligung Student mehr, sondern eine RWR- Karte, eine Blaue Karte EU, eine RWR- Karte Plus oder eine andere Art von Niederlassungsbewilligung, dann werden die Jahre, die Sie mit der Aufenthaltsbewilligung Student in Österreich verbracht haben, auf den Daueraufenthalt EU zur Hälfte angerechnet. Wenn Sie z.B. vier Jahre studiert haben und in diesen vier Jahren die Aufenthaltsbewilligung Student besaßen, zählen diese Jahre für den "Daueraufenthalt EU" als zwei Jahre. Für den "Daueraufenthalt EU" benötigen Sie mindestens fünf Jahre ununterbrochenen Aufenthalt sowie die Integrationsbescheinigung B1 des ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds). Mehr Informationen finden Sie hier.
- 13
Wie erhalte ich die Blaue Karte EU und warum sollte ich sie erhalten?
Die Blaue Karte EU richtet sich an Drittstaatsangehörige mit einem verbindlichen Arbeitsplatzangebot in einem Unternehmen in Österreich. Sie müssen ein bestimmtes Mindestgehalt beziehen und einen Hochschulabschluss in einem für die zu besetzende Stelle relevanten Bereich vorweisen können. Die Blaue Karte EU ist nicht mit einem Punktesystem verbunden wie die meisten Rot-Weiß-Rot - Karten.
In ganz bestimmten Fällen ist ein Hochschulabschluss für die Blaue Karte EU nicht erforderlich. Weitere Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie auf unserer Website: www.workinaustria.com;
Wenn Sie vor kurzem Ihr Studium an einer österreichischen Hochschule abgeschlossen haben, ist die RWR- Karte für Studienabsolvent:innen wahrscheinlich die attraktivere Option im Vergleich zur Blauen Karte EU - erstens wegen des Mindestgehalts und zweitens, weil die Blaue Karte EU es dem AMS ermöglicht, einen Arbeitsmarkttest durchzuführen.
- 14
Was ist eine Rot-Weiß-Rot - Karte Plus?
Die RWR- Karte Plus richtet sich an mehrere Gruppen von Personen mit Wohnsitz in Österreich. Vor allem gewährt sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (anders als die RWR- Karte, die Blaue Karte EU oder die Aufenthaltsbewilligung Student). Alle Details zur RWR-Karte Plus finden Sie hier.
- 15
Was sind die Voraussetzungen für die RWR- Karte Plus?
Die Rot-Weiß-Rot - Karte Plus bietet u.a. einen uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass Sie sowohl als Angestellte/r als auch als Selbstständige/r arbeiten können und nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden sind. Die Rot-Weiß-Rot - Karte Plus ist für verschiedene Zielgruppen relevant und gilt für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Es ist kein deutsches Zeugnis erforderlich und für Familienangehörige ist die RWR-Karte Plus an die Laufzeit der RWR-Karte des einreisenden Absolventen oder Facharbeiters gebunden.
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