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© Stuart Anning/ Cultura / Mediabakery
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Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Vertriebene aus der Ukraine

21. August 2024

Mit 1.10.2024 treten die neuen gesetzlichen Regelungen für Vertriebene aus der Ukraine, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, in Kraft und ermöglichen diesen eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus zu beantragen. Aus der Ukraine Vertriebene erhalten somit eine langfristige Bleibemöglichkeit in Österreich.  

Wie man als ukrainische:r Vertriebene:r Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt findet? 

Hier finden Sie unseren Blog-Beitrag zur Einreise und zur Beschäftigung in Österreich von Vertriebenen aus der Ukraine.

Welche Rechte haben Sie mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus?

Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, der auf den langfristigen Aufenthalt von Fachkräften und ihren Familien in Österreich abzielt und nun auch für Vertriebene aus der Ukraine verfügbar ist. Unter anderem bietet die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Man kann also sowohl angestellt als auch selbständig arbeiten und ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden. Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus wird grundsätzlich befristet (für ein Jahr oder für drei Jahre) erteilt und kann frühestens drei Monate vor Ablauf verlängert werden. Ist Ihr Reisepass nicht so lange gültig, wird die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ausgestellt. 

Hinweis: Wenn Sie Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen (also ein Integrationszertifikat A2 vorlegen) und bereits zwei Jahre mit einem Ausweis für Vertriebene in Österreich gelebt haben, können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren erhalten.  

Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus nur für ein Jahr ausgestellt. Nach der ersten Verlängerung erhalten Sie wieder eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Wenn Sie dann für zwei Jahre niedergelassen waren und Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben, erhalten Sie erst nach der zweiten Verlängerung eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren.  

Bitte beachten Sie: Sie müssen Modul 1 der Integrationsvereinbarung jedenfalls innerhalb von zwei Jahren erfüllen (sofern Sie diese nicht vorab erfüllt haben oder einen Ersatz verlegen können, siehe unten). Die Frist zur Erfüllung des Moduls 1 der Integrationsvereinbarung beginnt mit Erteilung (Übernahme) der ersten Rot-Weiß-Rot – Karte Plus. 

Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Vertriebene aus der Ukraine

  • Sie müssen bereits Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erlangt haben. Das bedeutet, dass Sie bereits über einen Ausweis für Vertriebene (umgangssprachlich auch „Blaue Karte“, nicht zu verwechseln mit einer “Blauen Karte EU”) verfügen müssen. 
    • Nachdem das Aufenthaltsrecht gemäß Vertriebenenverordnung per Gesetz besteht und verlängert wird, muss kein aktueller Ausweis für Vertriebene vorgelegt werden. In solchen Fällen ist aber jedenfalls ein (evtl. nicht mehr gültiger) österreichischer Ausweis für Vertriebene nachzuweisen. 

      Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus keine Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht von Vertriebenen nach der Vertriebenenverordnung (derzeit noch gültig bis 4.3.2025) hat. Das heißt, dass Sie sodann gleichzeitig zwei Aufenthaltsrechte haben. Daher erfolgt auch keine Einziehung des Ausweises für Vertriebene durch die Aufenthaltsbehörde. Sollte die Vertriebenenverordnung nochmals, also bis 4.3.2026 verlängert werden, erhalten Sie automatisch auch einen neuen Ausweis für Vertriebene. 

  • Der Vertriebenenstatus muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen, nicht aber während der gesamten Zeit der Erwerbstätigkeit bestanden haben. 

    Zum Beispiel könnten auch Zeiten der legalen Erwerbstätigkeit mit einem anderen Aufenthaltstitel (z.B. mit einer Aufenthaltsbewilligung Student) berücksichtigt werden. 

  • Weiters müssen Sie in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung zumindest 12 Monate vollversicherungspflichtig gearbeitet haben:  
     
    • Die Beschäftigung muss nicht 12 Monate durchgehend erfolgt sein. Die Zeiten der Beschäftigung können zusammengezählt werden, solange diese in den letzten 24 Monaten erfolgt ist. 
       
    • „Vollversichert“ bedeutet, dass Sie aufgrund Ihrer Arbeit zur österreichischen Sozialversicherung angemeldet wurden (bzw Sie sich angemeldet haben) und in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG oder dem GSVG versichert sind.  
      Das heißt, dass eine geringfügige Beschäftigung oder eine Beschäftigung ohne Anmeldung zur Sozialversicherung nicht berücksichtigt werden kann.  

Hinweis: Nachdem aus der Ukraine Vertriebene erst seit 21.4.2023 keine zusätzliche Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen, müssen Beschäftigungszeiten vor dem 21.4.2023 mit einer Beschäftigungsbewilligung gedeckt sein, um auf die erforderlichen 12 Monate angerechnet werden zu können. 

  • Zudem müssen Sie Deutschkenntnisse auf Niveau A1 vorweisen oder ein Integrationszertifikat A2 (Modul 1 der Integrationsvereinbarung) bzw einen Ersatz (siehe unten) vorlegen.  
     
  • Bitte beachten Sie, dass auch die allgemeinen Voraussetzungen für den Erhalt von österreichischen Aufenthaltstiteln erfüllt werden müssen. Dies bedeutet insbesondere den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts, einer Krankenversicherung, einer ortsüblichen Unterkunft und keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bitte finden Sie weitere Informationen dazu hier.  

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel zur Rot-Weiß-Rot – Karte Plus freiwillig ist. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder nicht wechseln wollen, können Sie weiterhin den Vertriebenenstatus behalten und ohne Beschäftigungsbewilligung in Österreich arbeiten, da die Ausnahmeregelung aufgrund der Vertriebenenverordnung (vorerst) weiterhin aufrecht bleibt. 

 

So stellen Sie einen Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus

Anträge für die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus können ab 1.10.2024 gestellt werden.  

Sie müssen Ihren Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde stellen. Diese ist davon abhängig, wo Sie wohnen. Bereits ab 2.9.2024 können in Wien Termine für die Antragstellung gebucht werden. 

Diese Dokumente benötigen Sie, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus zu erhalten: 

  • Antragsformular

  • Aktueller bzw. abgelaufener Ausweis für Vertriebene 

  • Reisepass 

  • Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate) 

  • NUR für Anträge von Kindern: Geburtsurkunde  

  • Nachweis der Unterkunft in Österreich (Meldebestätigung, Mietvertrag, letzte drei Mietzahlungen, etc.) 

  • Nachweis der Krankenversicherung in Österreich (e-card-Kopie, etc.) 

  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (letzte drei Lohnzettel, etc.) 

  • Deutsch-Zertifikat A1 ODER Integrationszertifikat A2 (Modul 1 der Integrationsvereinbarung) bzw ein Ersatz 

Das Deutsch-Zertifikat darf nicht älter als ein Jahr sein, wenn es eingereicht wird. Das Integrationszertifikat A2 darf nicht älter als zwei Jahre sein. Maturazeugnisse oder Universitätsabschlüsse dürfen auch älter als zwei Jahre sein.  

Es werden in der Regel nur Deutsch-Zertifikate des ÖIF, ÖSD, TELC und des Goethe-Instituts anerkannt. 

Wer ein Studium an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, einen Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorlegen kann oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen hat, benötigt kein Deutsch-Zertifikat A1. Stattdessen wird bei der Aufenthaltsbehörde der entsprechende Nachweis vorgelegt. Wichtig ist, dass der Abschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung stammt und die Verleihungsurkunde des Diploms bzw. der Nachweis allgemeiner Universitätsreife oder Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde oder beglaubigt übersetzt ist. Dieser Nachweis gilt sowohl als Ersatz für das Deutsch-Zertifikat A1 vor Zuwanderung als auch für das Integrations-Zertifikat A2 (Modul 1 der Integrationsvereinbarung). 

Hinweis: Sie müssen keine Nachweise über Ihre mindestens 12 Monate dauernde Beschäftigung vorlegen. Die Prüfung der Voraussetzung erfolgt über das AMS direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger (ÖGK bzw SVS). 

  • Bitte beachten Sie: Viele Aufenthaltsbehörden verlangen einen sogenannten KSV-Auszug bei Verlängerungen von Aufenthaltstiteln. Der KSV-Auszug ist ein offizielles Dokument, das zeigt, ob Sie in Österreich Kredite haben. Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie immer Ihren eigenen KSV-Auszug und den Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners vorlegen. Den KSV-Auszug für Behörden können Sie ganz einfach online bestellen

  • Antragsgebühr: EUR 160 

Hinweis:  Erhalten Sie Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, können Sie nach einem fünfjährigen, ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ beantragen, sofern Sie auch Modul 2 der Integrationsprüfung erfüllen.  

Die Zeiten, während derer Sie unmittelbar vor dem Erhalt der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus aufgrund Ihres Vertriebenenstatus in Österreich aufhältig waren, gelten ebenfalls als Niederlassung und können daher angerechnet werden. 

Haben Sie weitere Fragen, die wir in diesem Blog-Beitrag nicht beantworten konnten? 

Hier finden Sie einen FAQ des Bundesministeriums für Inneres zum Thema Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Vertriebene aus der Ukraine.  

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