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Umzug nach Österreich

Deutschkenntnisse

Der Erwerb der deutschen Sprache ist nicht nur im Hinblick auf die Erlangung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels relevant. Sprachkenntnisse tragen wesentlich zur Integration und zum gegenseitigen Verständnis zwischen Zugewanderten und der Aufnahmegesellschaft bei.

Überblick

Drittstaatsangehörige (Personen, die weder EU-Bürger:innen noch sonstige EWR-Bürger:innen noch Schweizer:innen sind) – die 14 Jahre oder älter sind – müssen mit der erstmaligen Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, wenn es sich um einen der folgenden Aufenthaltstitel handelt: 

  • Rot-Weiß-Rot-Karte Plus als Familien­angehörige:r beantragen, wenn die Fachkraft in der Familie eine Rot-Weiß-Rot-Karte hat (Ausnahmen: Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligung – Forscher)
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung – ausge­nommen Erwerbs­tätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Ange­höriger
  • Aufenthaltstitel – Familienangehöriger
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit

Nachweise

Da Erstanträge auf Erteilung von Aufenthalts­titeln in der Regel vor der Einreise nach Österreich im Ausland gestellt werden müssen, müssen auch die Deutschkenntnisse grundsätzlich bereits vor der Zuwanderung nachgewiesen werden. Sie müssen dem A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmens für Sprachen entsprechen. Bei den erforderlichen Kenntnissen handelt es sich um elementare Deutsch­kenntnisse auf einfachstem Niveau.

Darüber hinaus können auch Sprachzertifikate von sonstigen Institutionen akzeptiert werden, die international anerkannt sind und Angaben des Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmen für Sprachen enthalten. Die Prüfung der Sprachkenntnisse muss alle aktiven und passiven Teilkompetenzen umfassen (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen). Erfolgreiche Online-Tests werden nur dann von den österreichischen Behörden akzeptiert, wenn durch das Testformat sichergestellt ist, dass die Prüfung von dem/der Antragsteller:in selbst absolviert wurde (z. B. Foto auf dem Zertifikat, begleitendes Filmen der Tests).

Das Sprachdiplom darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als ein Jahr sein. 

Anerkennung und Ausnahmen

Wer ein Studium an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, einen Nachweis der allgemeinen Universitäts­reife vorlegen kann oder eine berufs­bildende mittlere Schule ab­geschlossen hat, benötigt kein Deutsch-Zertifikat A1. Stattdessen wird bei der Aufenthaltsbehörde der ent­sprechende Nachweis vorgelegt. Je nach Ausstellungsland kann es sein, dass Verifizierungen nötig sind. Wichtig ist, dass der Abschluss von einer anerkannten Bildungs­einrichtung stammt und die Verleihungsurkunde des Diploms bzw. der Nachweis allgemeiner Universitäts­reife oder Abschluss der berufs­bildenden mittleren Schule auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde oder beglaubigt übersetzt ist. Dieser Nachweis gilt sowohl als Ersatz für das Deutsch-Zertifikat A1 vor Zuwanderung als auch für das Inte­grations-Zertifikat A2 (Modul 1 der Integrations­vereinbarung). Zudem müssen Familien­angehörige für die erste Rot-Weiß-Rot-Karte Plus kein Deutsch-Zertifikat vorlegen, wenn die Fachkraft in der Familie einen der folgenden Aufenthalts­titel hat:

  • Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders Hoch­qualifizierte
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs­bewilligung Forscher
  • Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, wenn die Fachkraft davor eine Rot-Weiß-Rot-Karte für bes. Hochqualifizierte, eine Blaue Karte EU oder eine Nieder­lassungs­be­willigung Forscher hatte
  • Daueraufenthalt EU, wenn die Fachkraft in der Vergangenheit eine RWR-Karte für bes. Hochqualifizierte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungs­bewilligung Forscher hatte

Sprachlevels

Der Erwerb der deutschen Sprache ist nicht nur im Hinblick auf die Erlangung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels relevant. Sprachkennnisse tragen wesentlich zur Integration und zum gegenseitigen Verständnis zwischen den internationalen Fachkräften und den österreichischen Unternehmen bei.  

Entscheidend ist die Einteilung der verschiedenen Sprachlevels nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmen für Sprachen: 

  • Level A spiegelt eine elementare Sprach­verwendung wider.
  • Level B spiegelt eine selbstständige Sprach­verwendung wider.
  • Level C spiegelt eine kompetente Sprach­verwendung wider. 

Jedes Level ist nochmals in zwei Stufen unterteilt. Es gibt also insgesamt sechs Levels: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Für Einwanderung und Aufenthalt sind Deutschkenntnisse bis zum Level B2 relevant. 

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