Punktetabellen
Die folgenden Punktetabellen dienen dem WORK in AUSTRIA - Immigration Guide als Berechnungsgrundlage.
Mit einem Klick auf die nachfolgenden Zulassungskriterien gelangen Sie direkt zu der dazugehörigen Punktetabelle.
Zulassungskriterien für Besonders Hochqualifizierte
Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen
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Die Punktetabellen basieren auf den Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, Fassung vom 29.03.2022.
Zulassungskriterien für Besonders Hochqualifizierte
Kriterien | Punkte | |||||||||||
Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten | maximal anrechenbare Punkte: 40 | |||||||||||
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer | 20 | |||||||||||
| 30 | |||||||||||
| 40 | |||||||||||
Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt: |
| |||||||||||
50 000 bis 60 000 Euro | 20 | |||||||||||
60 000 bis 70 000 Euro | 25 | |||||||||||
über 70 000 Euro | 30 | |||||||||||
Forschungs- oder Innovationstätigkeit (Patentanmeldungen, Publikationen) | 20 | |||||||||||
Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft) | 20 | |||||||||||
Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in Führungsposition) | maximal anrechenbare Punkte: 20 | |||||||||||
Berufserfahrung (pro Jahr) | 2 | |||||||||||
sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich | 10 | |||||||||||
Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 10 | |||||||||||
Deutsch- oder Englischkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1) oder | 5 | |||||||||||
zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2) | 10 | |||||||||||
Alter | maximal anrechenbare Punkte: 20 | |||||||||||
bis 35 Jahre | 20 | |||||||||||
bis 40 Jahre | 15 | |||||||||||
bis 45 Jahre | 10 | |||||||||||
Studium in Österreich | maximal anrechenbare Punkte: 10 | |||||||||||
zweiter Studienabschnitt bzw. Hälfte der vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte | 5 | |||||||||||
gesamtes Diplom- oder Bachelor- und Masterstudium | 10 | |||||||||||
Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 100 | |||||||||||
erforderliche Mindestpunkteanzahl | 70 | |||||||||||
Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen
Kriterien | Punkte |
Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf | 20 |
allgemeine Universitätsreife im Sinne des § 64 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120 | 25 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer | 30 |
ausbildungsadäquate Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Jahr) | 2 |
Berufserfahrung in Österreich (pro Jahr) | 4 |
Sprachkenntnisse Deutsch | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1) | 5 |
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2) | 10 |
Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1) | 15 |
Sprachkenntnisse Englisch | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2) | 5 |
Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1) | 10 |
Alter | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
bis 30 Jahre | 15 |
bis 40 Jahre | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl | 55 |
Kriterien | Punkte |
Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung | 20 |
allgemeine Universitätsreife im Sinne des § 64 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120 | 25 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer | 30 |
ausbildungsadäquate Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Jahr) | 2 |
Berufserfahrung in Österreich (pro Jahr) | 4 |
Sprachkenntnisse Deutsch | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1) | 5 |
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2) | 10 |
Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1) | 15 |
Sprachkenntnisse Englisch | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2) | 5 |
Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1) | 10 |
Alter | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
bis 30 Jahre | 15 |
bis 40 Jahre | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
Zusatzpunkte für Profisportler/innen und Profisporttrainer/innen | 20 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl | 55 |
Kriterien | Punkte |
Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit | 20 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer | 20 |
Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich | 30 |
Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Berufserfahrung (pro Jahr) | 2 |
Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2) | 5 |
Deutschkenntnisse zur selbständigen oder zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 1 oder B 2) | 10 |
Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 2) | 10 |
Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung (C 1) | 15 |
Zusatzpunkte | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000 | 10 |
Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich | 10 |
Alter bis 35 Jahre | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: | 85 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl: | 50 |