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Aufenthalt & Beschäftigung

Daueraufenthalt EU

Nach einem fünfjährigen, ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich können Drittstaatsangehörige bei der Verlängerung ihres Aufenthaltstitels den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ beantragen. Dieser Aufenthaltstitel bietet freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Man kann also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten und ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden.

Der Daueraufenthalt EU wird für 5 Jahre ausgestellt, ist aber grundsätzlich unbefristet gültig, solange sich die Person weiter dauerhaft in Österreich aufhält. Grundvoraussetzung ist neben den 5 Jahren Aufenthalt die Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung. Das beinhaltet ein Deutsch-Niveau B1. 

Sie können den Daueraufenthalt EU zum Beispiel beantragen, wenn Sie seit 5 Jahren ununterbrochen in Österreich leben und derzeit einen der folgenden Aufenthaltstitel haben:

  • Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
  • Niederlassungsbewilligung
  • Aufenthaltstitel Familienangehöriger
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit,
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
  • Rot-Weiß-Rot – Karte
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher

Hinweis

Auch wenn Sie mindestens 5 Jahre mit einer Legitimationskarte (z.B. als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer internationalen Organisation oder als Familienangehörige/Familienangehöriger einer Diplomatin oder eines Diplomaten) in Österreich gelebt haben, können Sie einen Daueraufenthalt EU beantragen.

Eine Sonderregelung in Bezug auf die Fünfjahresfrist, die dem Daueraufenthalt EU vorausgehen muss, besteht für Personen, die seit 2 Jahren ununterbrochen in Österreich auf Basis einer Blauen Karte EU leben und zuvor eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel „Forscher" bzw. „Student" eines anderen EU-Mitgliedstaates innehatten, oder in einem solchen als Asylberechtigte:r oder subsidiär Schutzberechtigte:r gelebt haben. Dementsprechende rechtmäßige, durchgehende Aufenthaltszeiten in einem anderen Mitgliedstaat werden in diesem Fall bei der Berechnung der 5 Jahre berücksichtigt.

Es ist nicht verpflichtend, den Daueraufenthalt EU zu beantragen. Wenn Sie zum Beispiel nicht rechtzeitig alle Dokumente vorweisen können oder die ÖIF-Integrationsprüfung B1 nicht bestanden haben, können Sie einfach den Aufenthaltstitel verlängern, den Sie aktuell haben. Sie können den Daueraufenthalt auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

Für Zeiten, in denen Sie mit einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich gelebt haben, gelten besondere Regeln. Diese Zeiten werden nur zu 50% für den Daueraufenthalt EU angerechnet.

Es reicht nicht, wenn Sie z.B. zehn Jahre mit einer Aufenthaltsbewilligung Student in Österreich gelebt haben. Sie müssen mindestens einmal z.B. eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte EU oder eine der verschiedenen Niederlassungsbewilligungen gehabt haben.

Was müssen Sie bei der Beantragung beachten? 

Diese Dokumente brauchen Sie jedenfalls, um einen Daueraufenthalt EU zu beantragen:

  • Antragsformular
  • Pass mit Kopie
  • Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate, mit Rechnung oder anderem Nachweis)
  • Nachweis, wie Ihr Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist (z.B. Lohnzettel, Kontoauszüge, Dienstverträge)
  • Nachweis der Krankenversicherung in Österreich über die letzten fünf Jahre (z.B. Versicherungsdatenauszug der ÖGK)
  • Nachweis der Unterkunft in Österreich (z.B. Meldezettel, Mietvertrag, Mietzahlungen)
  • Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit noch zusätzlich:
  • Gewerberechtliche Bewilligung
  • Geschäftsführergehalt bzw. Entnahmen (Bestätigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters)
  • Einkommenssteuerbescheid (wenn vorhanden)
  • Gewinn-/Verlustrechnung (wenn vorhanden)
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Bestätigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters)
  • Zertifikat der Integrationsprüfung B1
  • Kinder, die 6 Jahre oder älter sind, können ihr österreichisches Schulzeugnis als Ersatz vorlegen, wenn sie eine positive Deutsch-Note haben. Kinder unter 6 benötigen kein Zertifikat der Integrationsprüfung B1.
  • Achtung: Sie brauchen nur einmal ein Zertifikat der Integrationsprüfung B1 vorlegen – dann, wenn Sie zum ersten Mal den Daueraufenthalt EU beantragen. Für alle weiteren Verlängerungen brauchen Sie dies nicht mehr.
  • Kosten: 210 Euro bzw. 195 Euro für Kinder unter 6 Jahren

Sie stellen einen Antrag auf Daueraufenthalt EU für ein Kind, das in Österreich lebt?

Bitte beachten Sie, dass für Kinder zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:

  • das letzte Schulzeugnis und Schulbesuchsbestätigung (wenn das Kind schon schulpflichtig ist)
  • Bestätigung über den Erhalt der Familienbeihilfe (diese Bestätigung können Sie über Finanz Online herunterladen oder beim Bundesministerium für Finanzen/BMF beantragen).

Hinweis

  • Kinder unter 6 Jahren müssen in der Regel nicht mit zur Behörde kommen.
  • Wie lange Ihr Pass noch gültig ist, ist für den Daueraufenthalt EU irrelevant.
  • Viele Aufenthaltsbehörden verlangen einen sogenannten KSV-Auszug bei Verlängerungen von Aufenthaltstiteln. Der KSV-Auszug ist ein offizielles Dokument, das zeigt, ob Sie in Österreich Kredite haben. Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie immer Ihren eigenen KSV-Auszug und den Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners vorlegen. Den KSV-Auszug für Behörden können Sie ganz einfach online bestellen.
  • Wie bei allen Verlängerungen ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag in den 3 Monaten stellen, bevor Ihr aktueller Aufenthaltstitel abläuft. Sie müssen nicht warten, bis Sie genau 5 Jahre lang in Österreich sind, um Ihren Antrag auf Daueraufenthalt EU stellen zu können.
  • Es ist ratsam, den Antrag erst dann zu stellen, wenn Sie Ihr Zertifikat der Integrationsprüfung B1 schon haben.
  • Für die Aufenthaltsbehörde sind Sie erst dann 5 Jahre lang in Österreich, wenn genau 5 Jahre seit dem Tag vergangen sind, an dem Sie Ihren allerersten Aufenthaltstitel erhalten haben. Davor wird Ihnen die Aufenthaltsbehörde die tatsächliche Karte „Daueraufenthalt EU“ nicht aushändigen! Wenn Sie den Daueraufenthalt EU beantragt haben und Ihr aktueller Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, Sie aber dringend verreisen müssen, können Sie eine sogenannte Notvignette beantragen. Diese gilt für 3 Monate und wird in Ihren Pass gestempelt.

Folgende Verlängerungswege können für Sie zum Beispiel relevant sein:

  1. Sie wandern mit Ihrer Familie nach Österreich ein. Sie beantragen eine Blaue Karte EU; Ihre Familie beantragt Rot-Weiß-Rot – Karten Plus. Kein Familienmitglied benötigt ein Deutsch-Zertifikat. Alle Karten sind 2 Jahre lang gültig. Nach diesen 2 Jahren beantragen Sie und Ihre Familie Rot-Weiß-Rot – Karten Plus, die dann 3 Jahre lang gültig sind. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung A2 oder einen gleichwertigen Ersatz (z.B. in Form eines Universitätsabschlusses) vorlegen. Nach den erneuten 3 Jahren sind Sie und Ihre Familie bereits 5 Jahre lang ununterbrochen in Österreich. Sie beantragen alle den Daueraufenthalt EU. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein ÖIF-Integrationszeugnis B1 vorlegen.
     
  2. Sie wandern allein nach Österreich ein. Sie beantragen eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen, die 2 Jahre lang gültig ist. Kurz vor Ablauf dieser 2 Jahre beantragen Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, die dann 3 Jahre lang gültig ist. Nach diesen 3 Jahren sind Sie bereits 5 Jahre lang ununterbrochen in Österreich. Sie beantragen den Daueraufenthalt EU. Erst jetzt müssen Sie ein Zertifikat der Integrationsprüfung B1 vorlegen.
     
  3. Sie wandern mit Ihrer Familie nach Österreich ein. Sie beantragen eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte, die 2 Jahre lang gültig ist (sofern die Gültigkeit Ihres Passes sowie Ihr Dienstverhältnis mindestens dieser Dauer entsprechen). Ihre Familie beantragt Rot-Weiß-Rot – Karten Plus. Ihre Familienangehörigen über 14 benötigen ein Deutsch-Zertifikat A1 oder den Nachweis über ein abgeschlossenes Studium. Die Rot-Weiß-Rot – Karten Plus Ihrer Familie sind bei Vorliegen aller Voraussetzungen ebenfalls 2 Jahre lang gültig. Nach diesen 2 Jahren beantragen Sie und Ihre Familie Rot-Weiß-Rot – Karten Plus, die dann 3 Jahre lang gültig sind. Nur Ihre Familie muss dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung A2 oder einen gleichwertigen Ersatz (z.B. in Form eines Universitätsabschlusses) vorlegen, Sie selbst nicht. Nach diesen 3 Jahren leben Sie und Ihre Familie bereits 5 Jahre lang ununterbrochen in Österreich. Sie beantragen alle den Daueraufenthalt EU. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung B1 vorlegen.
     
  4. Sie wandern mit Ihrer Familie nach Österreich ein. Sie beantragen eine Niederlassungsbewilligung Forscher, die bei Vorliegen aller Voraussetzungen 2 Jahre lang gültig ist. Ihre Familie beantragt Rot-Weiß-Rot – Karten Plus. Kein Familienmitglied benötigt ein Deutsch-Zertifikat. Die Rot-Weiß-Rot – Karten Plus Ihrer Familie sind solange gültig wie Ihre Niederlassungsbewilligung. Nach diesen 2 Jahren beantragen Sie und Ihre Familie Rot-Weiß-Rot – Karten Plus, die dann 3 Jahre lang gültig sind. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung A2 oder einen gleichwertigen Ersatz (z.B. in Form eines Universitätsabschlusses) vorlegen. Nach diesen 3 Jahren sind Sie und Ihre Familie bereits 5 Jahre lang ununterbrochen in Österreich. Sie beantragen alle den Daueraufenthalt EU. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung B1 vorlegen.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Daueraufenthalt EU haben?

Wenn Sie sich länger als 12 aufeinander folgende Monate außerhalb des EWR-Gebietes (bei ehemaligen Inhaberi:nnen einer Blauen Karte EU: länger als 24 Monate) aufhalten, erlischt Ihr Daueraufenthalt EU.

Ausnahme: Ihr Daueraufenthalt EU erlischt jedoch nicht, wenn Sie sich aus sogenannten besonders berücksichtigungswürdigen Gründen bis zu 24 Monate außerhalb des EWR-Raumes aufhalten und dies der Aufenthaltsbehörde vor Ihrer Abreise mitteilen. Besonders berücksichtigungswürdige Gründe sind z.B. eine schwerwiegende Erkrankung oder die Leistung eines der allgemeinen Wehrpflicht oder des Zivildienstes vergleichbaren Dienstes. 
Sie können in der Regel nach 5 Jahren mit dem Daueraufenthalt EU und insgesamt 10 Jahren Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen.


Familienzusammenführung

Familienangehörige einer Person, die einen Daueraufenthalt EU haben, können eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen.

Dafür brauchen sie einen Quotenplatz.


Sie haben einen Daueraufenthalt EU eines anderen EU-Mitgliedsstaates?

Wenn Sie einen Daueraufenthalt EU eines anderen EU-Mitgliedsstaates haben, müssen Sie trotzdem einen Aufenthaltstitel für Österreich beantragen, um in Österreich leben (und arbeiten) zu können.

Wenn Sie in Österreich selbstständig arbeiten wollen, könnte für Sie eine Niederlassungsbewilligung sinnvoll sein. Dafür brauchen sie einen Quotenplatz. Es ist kein Quotenplatz nötig, wenn wenn Sie vor dem Daueraufenthalt EU einmal eine Blaue Karte EU hatten.

Wenn Sie unselbstständig (also angestellt) in Österreich arbeiten wollen, müssen Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder eine Blaue Karte EU beantragen. Sie müssen in diesem Fall dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Fachkräfte, die zum ersten Mal in den EU/EWR-Raum einwandern. Sie dürfen aber in jedem Fall den Antrag direkt in Österreich innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Einreise stellen, solange Ihr Daueraufenthalt EU gültig ist.

Copyright: © Westend61 / Sofie Delauw (oben) / © Westend61 / Uwe Umstätter/ AustrianImages (unten)

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Rechtsgrundlagen: 

  • §§ 45, 46 Abs 1 Z 2 lit a, § 49 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
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