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© Westend61/Daniel Ingold
Aufenthalt & Beschäftigung

Rot-Weiß-Rot – Karte

Österreich bietet mit der Rot-Weiß-Rot – Karte einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige an, die als Fachkräfte in Österreich arbeiten möchten und dauerhaft in Österreich bleiben wollen. Es gibt nicht nur eine Rot-Weiß-Rot – Karte, sondern insgesamt sieben Unterkategorien.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte auf einen Blick

Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Kinder) können eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus  beantragen, mit der sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben.

Drittstaatsangehörige Fachkräfte, die Ehepartner:innen bzw. eingetragene Partner:innen oder Eltern von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern sind, müssen keine Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte beantragen. Sie können eine sogenannte Aufenthaltskarte beantragen. Damit haben sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten und sind nicht an einen Arbeitgeber gebunden.

Drittstaatsangehörige Fachkräfte, die die Ehepartnerinnen/Ehepartner bzw. eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner von Österreicherinnen/Österreichern, müssen ebenfalls keine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen, um in Österreich arbeiten zu können. Sie können einen sogenannten Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen. Damit haben sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten.

Achtung

Bevor Sie oder Ihr zukünftiger Arbeitgeber den Antrag stellen, müssen Sie sich entschieden haben, wo Sie in Österreich leben möchten. Das ist wichtig, weil es in Österreich verschiedene Niederlassungen der Aufenthaltsbehörde gibt. Welche dieser Niederlassungen für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem zukünftigen Wohnort in Österreich ab. Wenn Sie sich einmal für einen Ort entschieden haben, ist eine Änderung kompliziert und nicht empfehlenswert. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz nach der Ankunft in Österreich und vor Abholung Ihres Aufenthaltstitels melden müssen. Das bedeutet, dass Sie bereits während Ihres Antragsverfahrens eine geeignete Unterkunft suchen müssen.

  • Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist grundsätzlich für die langfristige Erwerbstätigkeit gedacht. Für die saisonale Beschäftigung müssen weiterhin Beschäftigungsbewilligungen beim Arbeitsmarktservice (kurz: AMS) beantragt werden.

  • Inhaber:innen einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder einer in Österreich gültigen Blauen Karte EU ist es erlaubt, neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit zusätzlich, jedoch im untergeordneten Ausmaß, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.

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Die Rot-Weiß-Rot – Karte für
Fachkräfte in Mangelberufen

Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen richtet sich an Drittstaatsangehörige, die ein Jobangebot und eine Ausbildung in einem Mangelberuf vorweisen können.

Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesrepublik Österreich eine Liste an Mangelberufen. Unter diesem Begriff sind jene Berufe zu verstehen, für welche innerhalb eines Jahres weniger als 1,5 Arbeitssuchende je offener Stelle verfügbar waren. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft jährlich erlassene Fachkräfteverordnung bringt im Jahr 2024 eine historische Höchstzahl an Mangelberufen, die in bundesweite (110 Berufe) und regionale (48 Berufe) unterteilt werden.

Fachkräfte aus diesen Berufsgruppen können in der Regel etwas rascher nach Österreich einwandern. Das liegt vor allem daran, dass bereits vorab feststeht, dass am Arbeitsmarkt Bedarf an diesen Fachkräften gegeben ist und somit keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt wird.

Um sich als Fachkraft für diese Kategorie der Rot-Weiß-Rot – Karte zu qualifizieren, müssen im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Punktesystems genügend Punkte erreicht werden. 

Es gibt fünf Kategorien, in denen Sie Punkte sammeln können:

  • Qualifikation (Ausbildung bzw. Studium im Mangelberuf)

    Sie erhalten nur dann Punkte für Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium, wenn sie bzw. es zu dem Jobangebot im Mangelberuf passt. Wenn Sie beispielsweise ein Jobangebot als Software-Entwickler erhalten haben, wird ein Studium der Philosophie nicht ausreichend fachrelevant sein. Die absolvierte Ausbildung muss hinsichtlich Dauer und Umfang weitgehend dem österreichischen Ausbildungsniveau entsprechen.

  • Berufserfahrung, die Sie nach Ihrer Ausbildung in Ihrem Fachbereich gesammelt haben

    Es werden auch halbe Jahre an Berufserfahrung gezählt. Praktika und selbstständige Tätigkeiten werden in der Regel jedoch nicht zur Berufserfahrung gezählt. Nachweise der Berufserfahrung müssen mindestens das Startdatum, Enddatum und eine Positionsbeschreibung enthalten.

  • Deutschkenntnisse

    Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Deutschzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: ÖSD, Goethe-Institut, TELC GmbH, ÖIF.

  • Englischkenntnisse

    Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Englischzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: Cambridge, TELC, IELTS, TOEIC, TOEFL.

    Sie erhalten 5 Zusatzpunkte für nachweisbare Englischkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

  • Französisch-, Spanisch- oder Bosnisch-Kroatisch-Serbischkenntnisse: 

    Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Auch Zertifikate über Kenntnisse dieser Sprachen sind von anerkannten Institutionen vorzulegen bzw. ggf. mittels Ausbildungsnachweisen zu belegen. Muttersprachliche Kenntnisse werden ebenfalls berücksichtigt. 

  • Alter

    Es gilt das Alter, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.

Zulassungskriterien

Punkte

Qualifikation

max. Punkte: 30

abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf

30

Ausbildungsadäquate Berufserfahrung

max. Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

1

Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr)

2

Sprachkenntnisse

max. Punkte: 25

Deutschkenntnisse (A 1)
Deutschkenntnisse (A 2)
Deutschkenntnisse (B 1)

5
10
15

Englischkenntnisse (A 2)
Englischkenntnisse (B 1)

5
10

Französischkenntnisse (B 1)

5

Spanischkenntnisse (B 1)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1)

5

Alter

max. Punkte: 15

bis 30 Jahre

15

bis 40 Jahre

10

bis 50 Jahre

5

Summe der maximal anrechenbaren Punkte

90

Zusatzpunkte für Unternehmenssprache Englisch

5

erforderliche Mindestpunkteanzahl

55

  • Sie müssen mindestens 55 Punkte erreichen.
  • Jede Kategorie hat Maximalpunkte, die Sie nicht überschreiten können. Wenn Sie beispielsweise mehr als 10 Jahre relevante Berufserfahrung haben, erhalten Sie trotzdem nicht mehr als 20 Punkte für Ihre Berufserfahrung.
  • Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte erhalten. Es reicht, wenn Sie mindestens 55 Punkte erreichen!

Hinweis

Wenn Sie zwar eine Ausbildung (zum Beispiel ein Studium) im Mangelberuf haben, aber kein Jobangebot im Mangelberuf, ist die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen nicht zielführend. Das gilt auch, wenn Sie zwar ein Jobangebot im Mangelberuf, aber keine Ausbildung im Mangelberuf haben. Sie können stattdessen aber herausfinden, ob die Blaue Karte EU, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte zu Ihrer Situation passt.

Erforderliche Dokumente

Diese Dokumente müssen Sie jedenfalls einreichen, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen zu erhalten:

  • Antragsformular
  • Reisepass
  • Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
  • Qualifikationsbezogene Dokumente:
    - Aktueller Lebenslauf (optional)
    - Nachweis der Qualifikation bzw. Ausbildung (Universitäts-Diplom, etc.)
    - Nachweis der Berufserfahrung (Dienstzeugnisse, etc.)
    - Sprachzertifikate, wenn nötig
  • Arbeitgeber-Dokumente:
    Arbeitgebererklärung
    - Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
    - Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag)
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Gebühren: 160 Euro

Bitte beachten Sie:

  • Es gibt kein gesondertes Mindestgehalt für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen. Ihr Arbeitgeber in Österreich muss Sie aber zumindest nach dem anwendbaren Kollektivvertrag und unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls betriebsüblichen Überzahlung entlohnen.

  • Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte 2 Jahre lang gültig.

  • Je nachdem in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorweisen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
  • Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist. 
  • Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
  • Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.

Rechtsgrundlagen:

  • Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte: § 41 NAG; § 12 AuslBG
  • Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen: § 41 NAG; § 12a AuslBG
  • Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte und StudienabsolventInnen: § 41 NAG; § 12b AuslBG
  • Blaue Karte EU: § 42 NAG; § 12c AuslBG
  • Rot-Weiß-Rot – Karte Plus: § 41a NAG

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