
Internationale Fachkräfte rechtssicher beschäftigen
Wer internationale Fachkräfte in Österreich beschäftigen möchte, sollte die passenden aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen frühzeitig kennen. Je nach Herkunftsland, Qualifikation und Position kommen unterschiedliche Aufenthaltstitel infrage – von der Rot-Weiß-Rot – Karte bis zur Blauen Karte EU.
Das erwartet Sie:
- Welche Aufenthaltstitel für internationale Fachkräfte infrage kommen
- Welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen
- Welche Aufenthaltstitel für unterschiedliche Beschäftigungssituationen infrage kommen
Aufenthalt & Beschäftigung in Österreich
Rot-Weiß-Rot – Karte
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist der zentrale Aufenthaltstitel für die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten in Österreich.
Sie kommt für unterschiedliche Personengruppen infrage – von besonders hochqualifizierten Personen über Fachkräfte in bestimmten Mangelberufen bis hin zu Absolvent:innen österreichischer Hochschulen. Für diese Kategorien sind ein konkretes Jobangebot sowie die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen erforderlich.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist in der Regel für bis zu zwei Jahre erteilt und ist an das beschäftigende Unternehmen gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist anschließend ein Wechsel auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang möglich.
Was sie ermöglicht:
- Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten
- Langfristige Beschäftigung in Österreich
- Familiennachzug für die Fachkraft möglich
- Wechsel auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freien Arbeitsmarktzugang
Voraussetzungen & Bewertung
Ob eine Rot-Weiß-Rot –Karte erteilt werden kann, hängt von der jeweiligen Kategorie sowie den Qualifikationen und Voraussetzungen der Fachkraft ab.
Berücksichtigt werden vor allem:
- Qualifikationen
- Berufserfahrung
- Sprachkenntnisse (Deutschkenntnisse nicht zwingend erforderlich)
- Alter
In fast allen Kategorien erfolgt die Entscheidung auf Basis eines transparenten Punktesystems, bei dem eine Mindestpunktezahl erreicht werden muss.
Familie & Perspektive
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ermöglicht Unternehmen die längerfristige Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten.
- Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann, eingetragene Partnerin:innen, Kinder) können eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen
- Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ermöglicht freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Fachkräfte können ihre Rot-Weiß-Rot – Karte unter gewissen Voraussetzungen auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus verlängern
Mehr Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte
Die wichtigsten Kategorien der Rot-Weiß-Rot – Karte
Für Unternehmen, die qualifizierte Fachkräfte außerhalb der Mangelberufe beschäftigen möchten. Voraussetzung ist ein konkretes Jobangebot. 2026 gilt ein Mindestgehalt von 3.465 Euro brutto pro Monat. Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem (siehe Grafik) sowie eine Arbeitsmarktprüfung.
| Zulassungskriterien | Punkte |
| Qualifikation | max. Punkte: 30 |
| abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung | 20 |
| allgemeine Universitätsreife | 25 |
| Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer | 30 |
| Berufserfahrung | max. Punkte: 20 |
| Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
| Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr) | 2 |
| Sprachkenntnisse | max. Punkte: 25 |
| Deutschkenntnisse (A 1) Deutschkenntnisse (A 2) Deutschkenntnisse (B 1) | 5 10 15 |
| Englischkenntnisse (A 2) Englischkenntnisse (B 1) | 5 10 |
| Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Alter | max. Punkte: 15 |
| bis 30 Jahre | 15 |
| bis 40 Jahre | 10 |
| Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
| Zusatzpunkte für Unternehmenssprache Englisch | 5 |
| Zusatzpunkte für Profisportler:innen und Profisporttrainer:innen | 20 |
| erforderliche Mindestpunkteanzahl | 55 |
Für Personen mit besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten. In dieser Kategorie können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne konkretes Jobangebot nach Österreich einreisen. Das Jobseeker-VisumJobseeker-Visum (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) ermöglicht die Arbeitssuche für bis zu sechs Monate. Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem:
| Kriterien | Punkte |
| Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten | max. Punkte: 40 |
| Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer | 20 |
| – im Fachgebiet Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik (MINT-Fächer) | 30 |
| – mit Habilitation oder gleichwertiger Qualifikation (z. B. PhD) | 40 |
| Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt: | |
| 50 000 bis 60 000 Euro | 20 |
| 60 000 bis 70 000 Euro | 25 |
| über 70 000 Euro | 30 |
Forschungs- oder Innovationstätigkeit (Patentanmeldungen, Publikationen) | 20 |
| Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft) | 20 |
| Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in Führungsposition) | max. Punkte: 20 |
| Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
| sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich | 10 |
| Sprachkenntnisse | max. Punkte: 10 |
Deutsch- oder Englischkenntnisse (A 1) oder (A 2) | 5 10 |
| Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Alter | max. Punkte: 20 |
| bis 35 Jahre | 20 |
| bis 40 Jahre | 15 |
| bis 45 Jahre | 10 |
| Studium in Österreich | max. Punkte: 10 |
| zweiter Studienabschnitt bzw. Hälfte der vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte | 5 |
gesamtes Diplom- oder Bachelor- und Masterstudium | 10 |
| Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 100 |
| erforderliche Mindestpunkteanzahl | 70 |
Für Absolvent:innen einer österreichischen Universität oder Fachhochschule mit Jobangebot auf akademischem Niveau. In dieser Kategorie gibt es kein Punktesystem und keine Arbeitsmarktprüfung.
Für Personen, die bereits zwei Jahre als registrierte Stammsaisoniers beschäftigt waren und Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen. Diese Kategorie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Umstieg in einen langfristigen Aufenthaltstitel.
Die Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Unternehmen, die hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten in Österreich beschäftigen möchten. Sie ermöglicht einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich.
Voraussetzung sind insbesondere ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit gesetzlich festgelegtem Mindestgehalt, eine entsprechende Hochschulqualifikation oder eine qualifizierte Tätigkeit im IT-Bereich. Die Blaue Karte EU ist in der Regel bis zu zwei Jahre gültig.
Was sie ermöglicht:
- Beschäftigung hochqualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten in Österreich
- Gültigkeit von bis zu 2 Jahren
- Familiennachzug für die Fachkraft möglich
- Erleichterte Mobilität innerhalb der EU
- Verlängerung auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang
Die Erteilung der Blauen Karte EU setzt insbesondere voraus:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium oder – bei IT-Fachkräften – mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Mindestgehalt von 55.678 Euro brutto gemäß gesetzlichen Vorgaben
Die Blaue Karte EU eignet sich insbesondere für die längerfristige Beschäftigung hochqualifizierter Fachkräfte.
- Familienangehörige können nachziehen und haben freien Arbeitsmarktzugang
- Erleichterte Mobilität innerhalb der Europäischen Union
- Möglichkeit weiterführender Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen
Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist ein Aufenthalts- und Beschäftigungstitel für Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel in Österreich verfügen oder im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich kommen.
Im Unterschied zur Rot-Weiß-Rot – Karte ist sie nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und ermöglicht einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die Karte kann für bis zu drei Jahre erteilt werden und eröffnet eine langfristige Beschäftigungsmöglichkeite in Österreich.
Was sie ermöglicht:
- Aufenthalt in Österreich
- Freien Zugang der Fachkraft zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Beschäftigung ohne Bindung an ein bestimmtes Unternehmen – Arbeitgeberwechsel möglich
- Gültigkeit in der Regel: 3 Jahre
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus kommt insbesondere in folgenden Fällen infrage:
- Als Verlängerung einer Rot-Weiß-Rot – Karte und Blauen Karte EU
- Nach mindestens 21 Monaten qualifizierter Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate
- Für Familienangehörige von Inhaber:innen bestimmter Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs
Die konkreten Anforderungen hängen vom jeweiligen Aufenthaltstitel und der individuellen Ausgangssituation ab.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ermöglicht einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und schafft zusätzliche Flexibilität bei der Beschäftigung.
- Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
- Beschäftigung ohne Arbeitgeberbindung
- Grundlage für einen längerfristigen Aufenthalt in Österreich
Daueraufenthalt EU
Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ richtet sich an internationale Fachkräfte und Drittstaatsangehörige, die bereits seit mehreren Jahren in Österreich leben und langfristig bleiben möchten. Er ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Österreich, freien Zugang zum Arbeitsmarkt sowie mehr berufliche Flexibilität – etwa durch einen freien Wechsel des Arbeitgebers oder die Möglichkeit selbständiger und unselbständiger Tätigkeit.
Was er ermöglicht:
- Unbefristeten Aufenthalt in Österreich
- Freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Beschäftigung ohne Arbeitgeberbindung
Für den Aufenthaltstitels Daueraufenthalt EU sind insbesondere erforderlich:
- Mindestens fünf Jahre Aufenthalt in Österreich
- Insbesondere Deutschkenntnisse auf Niveau B1
- Gesicherter Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz
Die konkrete Beurteilung erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte & Start-up-Gründer:innen
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Österreich ein Unternehmen gründen oder eine selbständige Tätigkeit mit gesamtwirtschaftlichem Nutzen ausüben möchten.
Für innovative Geschäftsideen gibt es außerdem die Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-up-Gründer:innen. Die Aufenthaltstitel ermöglichen eine selbständige Tätigkeit in Österreich und werden in der Regel für 24 Monate erteilt.
Was sie ermöglicht:
- Selbständige Tätigkeit in Österreich
- Möglichkeit der Verlängerung bei Fortbestehen der Voraussetzungen
Für die Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte muss die geplante unternehmerische Tätigkeit einen wirtschaftlichen Mehrwert für Österreich schaffen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Investitionen in Österreich von mindestens 100.000 Euro
- Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
- Innovation oder technologische Entwicklung
- Bedeutung für eine Region oder Branche
Für Start-up-Gründer:innen gelten andere Anforderungen. Die Auswahl erfolgt über ein eigenes Punktesystem und berücksichtigt unter anderem die Geschäftsidee, Qualifikation und Beteiligung am Unternehmen. Hier wird ein Investitionskapital von mindestens EUR 30.000 verlangt.
Die konkrete Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Behörden.
Die Aufenthaltstitel ermöglichen eine langfristige unternehmerische Perspektive in Österreich.
- Aufbau eines Unternehmens in Österreich
- Möglichkeit weiterer Aufenthaltstitel bei Fortbestehen der Voraussetzungen
- Langfristige Niederlassungsperspektive
Niederlassungsbewilligung - Forscher:innen
Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Österreich eine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben sollen. Voraussetzung ist eine Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten Forschungseinrichtung. Der Aufenthaltstitel ist an die Forschungstätigkeit gebunden und kann bei Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit verlängert werden.
Was er ermöglicht:
- Aufenthalt in Österreich für wissenschaftliche Forschung
- Tätigkeit im Rahmen einer Forschungseinrichtung
- Befristete Gültigkeit
- Verlängerung auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang
Für die Erteilung des Aufenthaltstitels müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten Forschungseinrichtung
- PhD- oder Doktoratsabschluss oder einen Master
- Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
- Verlängerung auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang
- Langfristige Perspektive für wissenschaftliche Tätigkeit in Österreich
Aufenthaltsbewilligung für Studierende
Voraussetzung ist die Zulassung zu einer Universität, Fachhochschule oder anderen Bildungseinrichtung. Der Aufenthaltstitel ist an ein konkretes Studium gebunden und kann während des Studiums verlängert werden.
Was er ermöglicht:
- Aufenthalt in Österreich für ein Studium
- Studium an Universitäten oder Fachhochschulen
- Beschäftigung von Studierenden während des Studiums unter bestimmten Voraussetzungen
- Möglichkeit der Verlängerung während des Studiums
Für die Erteilung des Aufenthaltstitels müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zulassung zu einer Hochschule oder Bildungseinrichtung
- Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
- Verlängerung während des Studiums möglich
- Wechsel in andere Aufenthaltstitel nach Abschluss möglich
- Grundlage für einen späteren Berufseinstieg in Österreich
Niederlassungsbewilligung - Künstler:innen
Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Österreich künstlerisch tätig werden sollen. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis der künstlerischen Tätigkeit oder ein konkretes Engagement. Der Aufenthaltstitel ist an die jeweilige Tätigkeit gebunden und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Was er ermöglicht:
- Aufenthalt in Österreich für künstlerische Tätigkeiten
- Ausübung der genehmigten Tätigkeit
- Befristete Gültigkeit
- Möglichkeit der Verlängerung
Für die Erteilung des Aufenthaltstitels sind insbesondere erforderlich:
- Nachweis der künstlerischen Tätigkeit oder eines Engagements
- Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung oder ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel möglich.
EU-Bürger:innen
Staatsangehörige der Europäischen Union sowie des EWR und der Schweiz genießen in Österreich das Recht auf Freizügigkeit. Für ihre Beschäftigung oder die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist grundsätzlich kein Aufenthaltstitel erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten bestehen jedoch bestimmte Melde- und Nachweispflichten.
Was das bedeutet:
- Kein Aufenthaltstitel für Beschäftigung oder Niederlassung erforderlich
- Freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Aufenthalt auf Grundlage des Unionsrechts
- Meldepflicht bei längerem Aufenthalt
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist für die Fachkraft eine Anmeldebescheinigung erforderlich.
- Nachweis eines Aufenthaltsrechts (z. B. Beschäftigung, Selbständigkeit, ausreichende Existenzmittel)
- Meldung bei der zuständigen Behörde
Die konkreten Anforderungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Nach einem mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt kann ein Daueraufenthaltsrecht erworben werden.
- Dauerhafte Niederlassung bei Erfüllung der Voraussetzungen
- Erhöhte rechtliche Stabilität
Temporärer Aufenthalt
Temporäre Aufenthaltsmöglichkeiten richten sich an Drittstaatsangehörige, die sich für einen vorübergehenden und klar definierten Zweck in Österreich aufhalten möchten. Dazu zählen beispielsweise saisonale Beschäftigungen, Entsendungen, Au-pair-Aufenthalte, oder kurzfristige Ausbildungsprogramme. Die Aufenthaltstitel sind befristet und an den jeweiligen Aufenthaltszweck gebunden.
Was er ermöglicht:
- Befristeten Aufenthalt in Österreich
- Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck
- Gültigkeit entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltszweck
Temporäre Aufenthaltstitel kommen insbesondere infrage für:
- Saisonarbeitskräfte
- Entsendungen
- Au-pair-Aufenthalte
- Ausbildungsprogramme
Die jeweils geltenden Voraussetzungen hängen vom konkreten Aufenthaltszweck ab.
Für die Erteilung sind insbesondere erforderlich:
- Nachweis des konkreten Aufenthaltszwecks
- Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
- Sicherstellung des Lebensunterhalts
Die konkrete Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Aufenthalt & Niederlassung in Österreich
Aufenthaltsrecht im Überblick
Wer internationale Fachkräfte längerfristig in Österreich beschäftigen möchte, sollte die unterschiedlichen Aufenthaltstitel kennen. Welcher Titel infrage kommt, hängt von der jeweiligen Person und dem Zweck des Aufenthalts ab – etwa Beschäftigung, Selbständigkeit, Studium oder Familienzusammenführung. Das österreichische Aufenthaltsrecht unterscheidet dabei zwischen befristeten Aufenthaltsbewilligungen und Aufenthaltstiteln mit langfristiger Perspektive.
Wesentliche Orientierungspunkte:
- Aufenthaltstitel sind in der Regel zweckgebunden
- Je nach Titel besteht Arbeitgeberbindung oder freier Arbeitsmarktzugang
- Befristete Titel können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden
- Bei längerem rechtmäßigem Aufenthalt ist ein Daueraufenthalt möglich
Welche Aufenthaltstitel für internationale Fachkräfte infrage kommen und welche Voraussetzungen jeweils gelten, erfahren Sie auf der Detailseite. Dort finden Sie vertiefende Informationen und rechtliche Hintergründe.
Allgemeine Voraussetzungen
Unabhängig vom gewählten Aufenthaltstitel gelten bestimmte gesetzliche Grundvoraussetzungen. Diese müssen grundsätzlich von allen Drittstaatsangehörigen erfüllt werden, die sich längerfristig in Österreich aufhalten oder beschäftigt werden sollen. Sie bilden die Grundlage für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels.
Typische Voraussetzungen sind:
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Krankenversicherungsschutz
- Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft
- Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
Die konkreten Anforderungen können je nach Aufenthaltstitel variieren. Welche Voraussetzungen im jeweiligen Fall erfüllt sein müssen und welche Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie auf der Detailseite.
Verlängerung von Aufenthaltstiteln
Befristete Aufenthaltstitel gelten nur für einen bestimmten Zeitraum. Soll die Beschäftigung einer internationalen Fachkraft in Österreich fortgesetzt werden, ist eine rechtzeitige Verlängerung erforderlich.
Dabei ist insbesondere zu beachten:
- Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Titels
- Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
- Möglichkeit eines Wechsels zu einem anderen Aufenthaltstitel
Eine rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend, damit der Aufenthaltstitel ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann. Auf der Detailseite erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und worauf bei einer Verlängerung besonders zu achten ist.
Familienzusammenführung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Drittstaatsangehörige ihre engsten Familienangehörigen nach Österreich nachholen. Die Familienzusammenführung betrifft insbesondere Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen und minderjährige Kinder und kann eine wichtige Rolle bei der langfristigen Entscheidung für einen Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Österreich spielen.
Grundsätzliche Anforderungen:
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Krankenversicherungsschutz
- Rechtsanspruch auf Unterkunft
- Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Aufenthaltstitels
Die konkreten Voraussetzungen hängen vom bestehenden Aufenthaltstitel ab. Auf der Detailseite erfahren Sie, welche Regelungen für Familienangehörige gelten und welche Voraussetzungen je nach Aufenthaltstitel erfüllt werden müssen.
Muss die Qualifikation meiner Fachkraft anerkannt werden?
Nicht jede im Ausland erworbene Ausbildung muss in Österreich anerkannt werden. Eine Anerkennung (Nostrifizierung) ist in der Regel nur für sogenannte reglementierte Berufe erforderlich – also Berufe, für die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gelten. Dazu zählen beispielsweise Ärzt:innen, Pflegefachkräfte, Rechtsanwält:innen oder Architekt:innen.
Ob eine Anerkennung notwendig ist, hängt vom jeweiligen Beruf ab und sollte frühzeitig geprüft werden. In vielen Fällen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Ausübung des Berufs und kann auch für bestimmte Aufenthalts- und Beschäftigungstitel relevant sein.
Die folgenden Beispiele zeigen typische reglementierte Berufe und die dafür zuständigen Anlaufstellen.
Wenn Ihre Fachkraft ihr Medizinstudium im Ausland abgeschlossen hat, muss die Qualifikation anerkannt werden, bevor eine Tätigkeit als Ärzt:in in Österreich möglich ist.
Zuständig ist die Österreichische Ärztekammer.
Hat Ihre Fachkraft ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen, müssen die Ausbildungsnachweise vor einer Tätigkeit in einem Pflegeberuf in Österreich anerkannt werden.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie zu den zuständigen Stellen finden Sie in unserem Blogbeitrag:
Wenn Ihre Fachkraft ihr Studium im Ausland abgeschlossen hat und in Österreich als Rechtsanwält:in tätig werden möchte, ist eine Anerkennung der Qualifikation erforderlich.
Die Rechtsanwaltskammer ist die zentrale Anlaufstelle für erste Informationen zum weiteren Vorgehen.
Wenn Ihre Fachkraft ihr Studium im Ausland abgeschlossen hat, muss die Qualifikation anerkannt werden, bevor eine Tätigkeit als Architekt:in in Österreich möglich ist.
Zuständig ist die Kammer der Ziviltechniker:innen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Beruf Ihrer Fachkraft in Österreich reglementiert ist, finden Sie erste Informationen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen auf: berufsanerkennung.atberufsanerkennung.at (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
Liegt bereits ein konkretes Jobangebot vor, können Sie sich außerdem an WORK in AUSTRIA wenden.
Nicht alle Berufe in Österreich sind reglementiert. Ob eine Ausbildung anerkannt werden muss (Nostrifizierung), ist abhängig vom jeweiligen Beruf.
Für viele reglementierte Berufe sind außerdem Deutschkenntnisse erforderlich. Das genaue Sprachniveau hängt vom jeweiligen Beruf und der zuständigen Institution ab.
Weiterführende Informationen:
- Informationen zur Anerkennung von QualifikationenInformationen zur Anerkennung von Qualifikationen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
- Offizielle Anlaufstellen für Anerkennungen (für Personen in Österreich)Offizielle Anlaufstellen für Anerkennungen (für Personen in Österreich) (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
- Informationen zu Deutschkenntnissen für das Arbeiten in ÖsterreichInformationen zu Deutschkenntnissen für das Arbeiten in Österreich (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
Ihre konkrete Situation besprechen
Jeder Fall ist unterschiedlich. Für eine konkrete Einschätzung und klare Handlungsempfehlungen unterstützen wir Sie gerne persönlich.



