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Internationale Fachkräfte in Österreich: Die wichtigsten Neuerungen

02. November 2026 5 Minuten Lesezeit
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Seit 7. August 2026 gelten wichtige Neuerungen im österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht sowie im Ausländerbeschäftigungsrecht. Die neuen Regelungen schaffen mehr Flexibilität und bringen Erleichterungen für internationale Fachkräfte und ihre Familien, die in Österreich leben und arbeiten möchten.

Was hat sich konkret geändert und welche Vorteile bringen die neuen Regelungen für dich? Wir stellen dir fünf wichtige Neuerungen im Überblick vor.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  1. Job-Seeker-Visum: Nach dem Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte darf man in Österreich die Entscheidung abwarten.
  2. Wenn man rechtmäßig eingereist ist und sich aufhält (mit oder ohne Visum), darf man die Entscheidung über die Rot-Weiß-Rot – Karte ebenfalls in Österreich abwarten.
  3. Bei einem Arbeitgeberwechsel mit Rot-Weiß-Rot - Karte darf man unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor Ausstellung der neuen Karte beim neuen Arbeitgeber zu arbeiten beginnen.
  4. Liegt ein konkretes Jobangebot vor, kann eine Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft mit Arbeitsmarktzugang beantragt werden.
  5. Eine Notvignette kann nun mehrmals innerhalb desselben Verlängerungsverfahrens ausgestellt werden.

1. Job-Seeker-Visum: Entscheidung über die Rot-Weiß-Rot – Karte kann in Österreich abgewartet werden

Für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten bietet Österreich mit dem Job-Seeker-Visum die Möglichkeit, auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot nach Österreich zu kommen und hier nach einer passenden Beschäftigung zu suchen.

Das Job-Seeker-Visum ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein Visum D zur Arbeitssuche, das für einen Zeitraum von sechs Monaten erteilt werden kann. Während dieser Zeit kannst du in Österreich nach einem passenden Job suchen, Bewerbungsgespräche mit österreichischen Unternehmen führen und bei Vorliegen eines konkreten Jobangebots eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte beantragen.

Was ist neu?

Bisher mussten Inhaber:innen eines Job-Seeker-Visums Österreich grundsätzlich nach Ablauf des Visums D verlassen, auch wenn sie während der Gültigkeitsdauer bereits eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragt hatten.

Seit der Gesetzesnovelle 2026 gibt es hier eine wichtige Erleichterung: Findest du während der Gültigkeitsdauer deines Job-Seeker-Visums einen passenden Job und stellst rechtzeitig einen Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte, darfst du die Entscheidung über deinen Antrag in Österreich abwarten. Du musst daher nicht allein deshalb ausreisen, weil dein Job-Seeker-Visum während des laufenden Verfahrens abläuft.

Für das Job-Seeker-Visum musst du die Voraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte erfüllen und im entsprechenden Punktesystem mindestens 70 Punkte erreichen. Deine Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachzertifikate sind durch geeignete Nachweise, bspw. durch Universitätsdiplome, Dienstzeugnisse oder Sprachzertifikate, zu belegen.

Das Job-Seeker-Visum ist bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in deinem Wohnland zu beantragen. 

2. Rechtmäßige Einreise und rechtmäßiger Aufenthalt: Entscheidung über die Rot-Weiß-Rot – Karte kann in Österreich abgewartet werden

Als qualifizierte Fachkraft kannst du nach rechtmäßiger Einreise und während deines rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen. Neu ist, dass du bei rechtzeitiger Antragstellung die Entscheidung über deinen Antrag in Österreich abwarten kannst, auch wenn bspw. die visafreien Tage während des laufenden Verfahrens ablaufen.

Ein Beispiel: Eine albanische Staatsangehörige kann visumfrei nach Österreich einreisen und sich hier bis zu 90 Tagen aufhalten. Findet sie während dieses Zeitraums ein konkretes Jobangebot und erfüllt sie die Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot – Karte, kann sie den Antrag in Österreich stellen. Die Entscheidung über den Antrag kann sie anschließend in Österreich abwarten, auch wenn die zulässige visumfreie Dauer während des Verfahrens endet.

Diese Erleichterung gilt sowohl bei einer visumfreien Einreise als auch bei einer Einreise mit Visum.

3. Besonderheiten beim Arbeitgeberwechsel mit einer Rot-Weiß-Rot - Karte

Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Möchtest du während ihrer Gültigkeitsdauer zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, musst du daher eine neue Rot-Weiß-Rot - Karte für die Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber beantragen.

Neu ist: Wird über deinen Antrag nicht innerhalb von 45 Tagen entschieden, darfst du unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits beim neuen Arbeitgeber zu arbeiten beginnen, auch wenn deine neue Rot-Weiß-Rot – Karte noch nicht ausgestellt wurde.

Familie mit Kinderwagen
© Maskot / Westend61

4. Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft mit Arbeitsmarktzugang

Die Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft ermöglicht Familienangehörigen von Personen mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen, etwa einer Aufenthaltsbewilligung – Student, den Aufenthalt in Österreich.

Bislang benötigten Familienangehörige zusätzlich eine Beschäftigungsbewilligung des AMS, wenn sie in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen wollten.

Neu ist: Liegt ein konkretes Jobangebot vor, kann eine Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft mit Arbeitsmarktzugang beantragt werden.

Details zum Arbeiten mit einer Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft findest du hier.

5. Mehrfache Notvignetten im Verlängerungsverfahren möglich

Wenn du rechtzeitig einen Verlängerungs- oder Zweckänderungsantrag gestellt hast, dein bisheriger Aufenthaltstitel bereits abgelaufen und der neue Aufenthaltstitel noch nicht ausgestellt wurde, kannst du bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde eine sogenannte Notvignette beantragen.

Dafür brauchst du einen Nachweis, warum du dringend Österreich verlassen musst (z.B. Einladung von Geschäftspartnern, Sterbeurkunde bei Todesfällen, etc.) und ein Reiseticket. Die Notvignette ist drei Monate gültig und wird als Schengen-Visum in deinem Pass gedruckt.

Neu ist: Eine Notvignette kann nun mehrmals innerhalb desselben Verlängerungsverfahrens ausgestellt werden. Bisher war nur eine einmalige Ausstellung möglich.

 

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