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Entry/Exit-System EES: Infos für Arbeitgeber und Fachkräfte
11. August 2026Mit dem elektronischen Einreise-/Ausreisesystem, dem Entry/Exit‑System (EES), führte die Europäische Union ein neues digitales System für Ein‑ und Ausreisen in den Schengen‑Raum ein. Auch in Österreich wird das System umgesetzt und betrifft vor allem die internationalen Flughäfen. Für internationale Fachkräfte und Arbeitgeber bedeutet das vor allem mehr Transparenz bei Aufenthalten und neue Abläufe bei Geschäftsreisen.
Wen betrifft das Entry-Exit-System (EES)?
Das elektronische Einreise-/Ausreisesystem EES gilt für alle Drittstaatsangehörigen, die sich für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen‑Raum aufhalten.
Nicht betroffen sind insbesondere:
Personen mit einem Aufenthaltstitel eines Schengen‑Staates (z.B. Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU)
Inhaber:innen eines Visum D für längerfristige Aufenthalte
EU‑, EWR‑ und Schweizer Bürger:innen
Eine vollständige Liste der Personengruppen, die vom EES ausgenommen sind, finden Sie auf der Seite des BMIBMI (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

Entry/Exit-System in der Praxis: Was bedeutet das EES für internationale Fachkräfte?
Für internationale Fachkräfte, die ohne Aufenthaltstitel einreisen:
Aufenthaltszeiten werden automatisch erfasst
Die 90‑180‑Tage‑Regel wird zentral überwacht
Abweichungen können schneller erkannt werden
Bei der ersten Einreise kann es zu längeren Wartezeiten kommen
Für Personen mit gültigem Aufenthaltstitel bleibt der Ablauf weitgehend unverändert:
Keine Registrierung im EES
Ein‑ und Ausreise wie bisher
Reisepass und Aufenthaltstitel müssen weiterhin mitgeführt werden
Fazit
Das Entry-Exit-System (EES) digitalisiert die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum. Für internationale Fachkräfte und Arbeitgeber bedeutet dies mehr Transparenz bei Aufenthaltszeiten, aber auch eine genauere Überwachung der 90/180-Tage-Regel. Wer regelmäßig Geschäftsreisen innerhalb Europas bzw. im Schengen-Raum plant, sollte die neuen Anforderungen frühzeitig berücksichtigen und aktuelle Informationen der zuständigen Behörden verfolgen.
Weitere offizielle Informationen zum Entry‑Exit‑System sowie aktuelle Updates findest du auf der Website des Bundesministeriums für Inneres. Dort werden die wichtigsten Rahmenbedingungen, der Anwendungsbereich sowie häufige Fragen zum System übersichtlich erklärt.
FAQs
- 01
Was ist das Entry/Exit-System EES?
Das Entry/Exit-System (EES) bzw. Einreise-/Ausreisesystem ist ein automatisiertes IT-System der Europäischen Union. Es erfasst digital die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen (also Nicht-EU-Bürger:innen). Dabei werden unter anderem Ein- und Ausreisedaten, Reisedokumente, Aufenthaltszeiten sowie biometrische Daten gespeichert.
- 02
Wen betrifft das Entry/Exit-System?
Das Entry/Exit-System EES betrifft Drittstaatsangehörige, die sich für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.
- 03
Wer ist vom Entry/Exit-System EES ausgenommen?
Nicht vom EES betroffen sind insbesondere Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates, Inhaber:innen eines Visum D für längerfristige Aufenthalte sowie EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen.
- 04
Gilt das Entry/Exit-System EES auch für Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte?
Nein. Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates werden grundsätzlich nicht im EES registriert.
- 05
In welchen Ländern gilt das Entry/Exit-System EES?
Das Entry/Exit-System (EES) gilt in 29 europäischen Ländern, darunter 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Innerhalb der EU sind derzeit nur Zypern und Irland vom EES ausgenommen.
- 06
Welche Auswirkungen hat das Entry/Exit-System EES auf internationale Fachkräfte ohne Aufenthaltstitel?
Für internationale Fachkräfte ohne Aufenthaltstitel werden Aufenthaltszeiten automatisch erfasst. Zudem wird die 90/180-Tage-Regel zentral überwacht, wodurch Abweichungen schneller erkannt werden können. Bei der ersten Einreise können außerdem längere Wartezeiten entstehen.
- 07
Was gilt für Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel?
Für Personen mit gültigem Aufenthaltstitel bleibt der Ablauf weitgehend unverändert. Sie werden nicht im Entry/Exit-System EES registriert, reisen wie bisher ein und aus und müssen weiterhin ihren Reisepass sowie den Aufenthaltstitel mitführen.


