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Entry/Exit-System EES: Infos für Arbeitgeber und Fachkräfte

11. August 2026

Mit dem elektronischen Einreise-/Ausreisesystem, dem Entry/Exit‑System (EES), führte die Europäische Union ein neues digitales System für Ein‑ und Ausreisen in den Schengen‑Raum ein. Auch in Österreich wird das System umgesetzt und betrifft vor allem die internationalen Flughäfen. Für internationale Fachkräfte und Arbeitgeber bedeutet das vor allem mehr Transparenz bei Aufenthalten und neue Abläufe bei Geschäftsreisen. 

Was ist das Entry‑Exit‑System EES?

Das Entry/Exit‑System (EES) ist ein automatisiertes IT‑System, das Ein‑ und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen digital erfasst. 

Dabei werden folgende Informationen gespeichert: 

  • Datum und Ort der Ein‑ und Ausreise 

  • Reisedokumente und Aufenthaltsdauer 

  • Biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtserkennung 

Das System ersetzt damit weitgehend den bisherigen Passstempel und hilft, Aufenthaltszeiten automatisch zu erfassen und nachzuvollziehen.

Wen betrifft das Entry-Exit-System (EES)?

Das elektronische Einreise-/Ausreisesystem EES gilt für alle Drittstaatsangehörigen, die sich für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen‑Raum aufhalten. 

Nicht betroffen sind insbesondere: 

  • Personen mit einem Aufenthaltstitel eines Schengen‑Staates (z.B. Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU) 

  • Inhaber:innen eines Visum D für längerfristige Aufenthalte 

  • EU‑, EWR‑ und Schweizer Bürger:innen 

Eine vollständige Liste der Personengruppen, die vom EES ausgenommen sind, finden Sie auf der Seite des BMIBMI (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

Für internationale Fachkräfte und Arbeitgeber bedeutet das Entry/Exit‑System (EES) vor allem mehr Transparenz bei Aufenthalten und neue Abläufe bei Geschäftsreisen.
Für internationale Fachkräfte und Arbeitgeber bedeutet das Entry/Exit‑System (EES) vor allem mehr Transparenz bei Aufenthalten und neue Abläufe bei Geschäftsreisen. © Paul Bauer

Entry/Exit-System in der Praxis: Was bedeutet das EES für internationale Fachkräfte? 

Für internationale Fachkräfte, die ohne Aufenthaltstitel einreisen: 

  • Aufenthaltszeiten werden automatisch erfasst 

  • Die 90180TageRegel wird zentral überwacht 

  • Abweichungen können schneller erkannt werden 

  • Bei der ersten Einreise kann es zu längeren Wartezeiten kommen

Für Personen mit gültigem Aufenthaltstitel bleibt der Ablauf weitgehend unverändert: 

  • Keine Registrierung im EES 

  • Ein‑ und Ausreise wie bisher 

  • Reisepass und Aufenthaltstitel müssen weiterhin mitgeführt werden

Fazit 

Das Entry-Exit-System (EES) digitalisiert die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum. Für internationale Fachkräfte und Arbeitgeber bedeutet dies mehr Transparenz bei Aufenthaltszeiten, aber auch eine genauere Überwachung der 90/180-Tage-Regel. Wer regelmäßig Geschäftsreisen innerhalb Europas bzw. im Schengen-Raum plant, sollte die neuen Anforderungen frühzeitig berücksichtigen und aktuelle Informationen der zuständigen Behörden verfolgen. 

Weitere offizielle Informationen zum Entry‑Exit‑System sowie aktuelle Updates findest du auf der Website des Bundesministeriums für Inneres. Dort werden die wichtigsten Rahmenbedingungen, der Anwendungsbereich sowie häufige Fragen zum System übersichtlich erklärt.

Mehr Infos zum Entry‑Exit‑SystemMehr Infos zum Entry‑Exit‑System (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)


FAQs

  • 01

    Das Entry/Exit-System (EES) bzw. Einreise-/Ausreisesystem ist ein automatisiertes IT-System der Europäischen Union. Es erfasst digital die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen (also Nicht-EU-Bürger:innen). Dabei werden unter anderem Ein- und Ausreisedaten, Reisedokumente, Aufenthaltszeiten sowie biometrische Daten gespeichert.

  • 02

    Das Entry/Exit-System EES betrifft Drittstaatsangehörige, die sich für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.

  • 03

    Nicht vom EES betroffen sind insbesondere Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates, Inhaber:innen eines Visum D für längerfristige Aufenthalte sowie EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen.

  • 04

    Nein. Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates werden grundsätzlich nicht im EES registriert.

  • 05

    Das Entry/Exit-System (EES) gilt in 29 europäischen Ländern, darunter 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Innerhalb der EU sind derzeit nur Zypern und Irland vom EES ausgenommen.

  • 06

    Für internationale Fachkräfte ohne Aufenthaltstitel werden Aufenthaltszeiten automatisch erfasst. Zudem wird die 90/180-Tage-Regel zentral überwacht, wodurch Abweichungen schneller erkannt werden können. Bei der ersten Einreise können außerdem längere Wartezeiten entstehen.

  • 07

    Für Personen mit gültigem Aufenthaltstitel bleibt der Ablauf weitgehend unverändert. Sie werden nicht im Entry/Exit-System EES registriert, reisen wie bisher ein und aus und müssen weiterhin ihren Reisepass sowie den Aufenthaltstitel mitführen.


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